Beantragung der Sachkundekarte

Auf Grundlage der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 27. Juni 2013 muss jeder, der
- Pflanzenschutzmittel anwendet (außer im Haus- und Kleingartenbereich)
- Pflanzenschutzmittel verkauft (auch über Internet)
- andere nicht Sachkundige anleitet oder beaufsichtigt oder
- über den Pflanzenschutz berät,
einen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat für die entsprechende Tätigkeit (Anwendung/ Beratung bzw. Abgabe) beim zuständigen Pflanzenschutzdienst beantragen.
Personen mit einem Sachkundenachweis nach alter PflSchSachkV (Ausbildungszeugnis, Prüfungszeugnis Sachkunde, Studienabschluss etc.) können weiterhin den neuen Sachkundenachweis beantragen. Liegt der Abschluss länger als 3 Jahre zurück, muss zusätzlich eine aktuelle Fortbildungsbescheinigung an einer nach §7 PflSchSachkV anerkannten Veranstaltung eingereicht werden. In Brandenburg anerkannte Veranstaltungen finden Sie im Bereich „Sachkunde“.
Fragen zur Antragstellung und zum Nachweis der Sachkunde durch Berufs- und Hochschulausbildungen bzw. Sachkundeprüfungen sowie Fortbildungsbescheinigungen beantworten Ihnen gerne:
Frau Dittmann: Astrid.Dittmann@lelf.brandenburg.de Telefon: 0335/60676-2109
Frau Noack: Sabine.Noack@lelf.brandenburg.de Telefon: 0335/ 60676-2112
Nach Prüfung der vollständigen Antragsdaten und der vorgelegten Unterlagen wird ein entsprechender Bescheid ausgestellt und dem Antragsteller zugeleitet. Bevor die Zustellung des neuen Sachkundenachweises im Scheckkartenformat erfolgt, wird dem Antragsteller ein Gebührenbescheid zugesandt. Der Druck der Sachkundekarte erfolgt erst nach Zahlungseingang der entsprechenden Gebühr über 30,- €.
Die Möglichkeit der Online-Antragstellung unter dem Link
ist bevorzugt zu nutzen.
Dem Antrag müssen entsprechende Nachweise über den anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss bzw. die Sachkundeprüfung und ggf. eine aktuelle Fortbildungsbescheinigung beigefügt werden. Diese können elektronisch als *.pdf-, *.jpg-, *.png- oder *.zip-Datei hochgeladen werden und dürfen 1 MB nicht überschreiten. Die Nachweise können auch als Kopie per Post zugeschickt werden. Dazu besteht die Möglichkeit, ein Anschreiben aus dem System auszudrucken und beizufügen.
Schriftliche Anträge (Downloadbereich unter Formulare und Anträge) können per Post an die Adresse:
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Pflanzenschutzdienst
Müllroser Chaussee 54
15236 Frankfurt (Oder)
oder per Fax an die Nummer 0335-60676-2113 gesendet werden.