Kartoffeln Beizung

Kartoffeln

Beizung gegen pilzliche Schaderreger

Die Beizung des Pflanzguts ist abhängig von der Verwertungsrichtung, der Qualität des Pflanzgutes und den Bedingungen bei der Pflanzung. Sie ist eine wichtige Bekämpfungsmaßnahme zur Reduzierung von Auflaufkrankheiten. Die Auswahl der unterschiedlichen Beizverfahren richtet sich hauptsächlich nach den Schaderregern der jeweiligen Anbauflächen. Bei der Beizung ist besonders zu beachten, dass die Knollenoberfläche vollständig vom Beizmittel umschlossen ist. Die Fungizide Cuprozin progress und Funguran progress mit dem Wirkstoff Kupferhydroxid können vor und direkt an den Kartoffellegemaschinen angewendet werden. 

Zur Bekämpfung der Wurzeltöter-Krankheit (Rhizoctonia solani) wird die Flüssigbeize Moncut mit dem Wirkstoff Flutolanil eingesetzt. Bisher wird die Applikation des Mittels gegen die knollenbürtige Infektion des Rhizoctonias-Pilzes durch das Ultra-Low-Volume-Verfahren (Mantis/Mafex) angewendet. Inzwischen kann die Beize auch an der Legemaschine ausgebracht werden. Die Aufwandmenge beträgt 0,8 l/ha Pflanzgut. Wichtig ist, dass alle Kartoffellegegeräte mit einer speziellen Applikationseinrichtung ausgerüstet sind. Diese und alle anderen stationären Anlagen zur Kartoffelbehandlung unterliegen der Prüfpflicht für Pflanzenschutzgeräte.

Das Beizmittel Allstar mit dem Wirkstoff Fluxapyroxad schützt die Knollen vor Wurzeltöter-Krankheit (Rhizoctonia solani), Silberschorf (Helminthosporium solani) und Colletotrichum-Welke (Colletotrichum coccodes). Das Mittel kann in die Furche eingesetzt werden. Dabei wird die Beize in die offene Furche und dammbildende Erde appliziert. Die Aufwandmenge (AWM) beträgt 0,8 l/ha bei der Furchenbehandlung. Wichtige Auflagen müssen bei diesem Beizverfahren eingehalten werden. Allstar darf nicht auf behandelte Flächen, die im aktuellen oder im vergangenen Kalenderjahr (Zweijahreszeitraum), mit dem Wirkstoff Fluxapyroxad behandelt wurden, sowie mit behandeltem Saatgut des gleichen Mittels ausgebracht werden.

Die Biologischen Beizmittel Polygandron TTP mit dem WirkstoffPythium oligandrum und Proradix Pseudomonas sp.schädigen die Rhizoctoniaerreger nicht direkt, sondern sie unterstützen die Vitalität und das Wachstum der Kulturpflanzen durch die Wurzelbesiedlung von nützlichen Bakterien. Neu zugelassen ist das Produkt Serenade Soil Activ, welches auf dem bodenbürtigen Bakterium Bacillus amyloliquefaciens. Das Mittel wird beim Legen in die Furche als Knollen- und/oder Bodenbehandlung appliziert mit Wirkung gegen Rhizoctonia und Silberschorf. Die Praxisempfehlung zur Befallsminderung gilt für Stärke-, Speise- und Verarbeitungsware mit 1,0 l/ha Serenade Soil Activ + 50 % der zugelassenen AWM eines chemisch-synthetischen Fungizides. Für Pflanzkartoffeln werden 1,0 l/ha Serenade Soil Activ + 100 % der zugelassenen AWM eines chemisch-synthetischen Fungizides empfohlen. Mit der Zulassungserweiterung von Azbany mit dem Wirkstoff Azoxystrobin ist ein weiteres azoxystrobin-haltiges Mittel zur Bekämpfung von Rhizoctonia solani in der Furchenbehandlung beim Legen der Kartoffeln anwendbar. Weitere zahlreiche Fungizidbeizen sind der Tabelle 1 und in der Broschüre „Pflanzenschutz in Ackerbau und Grünland 2026“ auf der 238 ff zu entnehmen.

 

Achtung wichtiger Hinweis: Bei sachgemäßer Verwendung der Beizmittel lassen sich gute Bekämpfungseffekte erreichen. Eine nicht qualitätsgerechte Beizung kann Auflaufverzögerungen und -schäden verursachen. Kartoffellegegeräte mit einer Applikationseinrichtung für Pflanzenschutzmittel und alle anderen stationären Anlagen zur Knollenbehandlung unterliegen der Prüfpflicht für Pflanzenschutzgeräte.

 

 

 

Tabelle 1: Beizmittel Kartoffeln

   

PSM
Zulassung bis
Wirkstoff (g/kg o. l)

Einlagerung/ULV

Ein-, Umlagern/ULV

bei Sortierung/ULV

vor Legen/ULV

beim Legen

AWM g o. ml/dt

max. AWM  
g o. ml/ha

Krankheiten

Anwenderschutz

bußgeld-
bewehrte AWB

Kosten €/ha

Rhizoctonia

Colletotrichum 

Silberschorf

Trockenfäule

Fusarium

Schwarzbeinigk.

Knollenbehandlung

Allstar
Fluxapyroxad (300)

 

 

 

20

0,6
l/ha

x

x

x

 

 

 

NG369, NT820-1
NT820-4, NW470, NG370

83

Cuprozin progress 
Kupferhydroxid (383)

 

 

 

14

0,476

 

 

 

 

 

x

 

NT620-1,
NW468 

15

Diabolo
Imazalil (100)

 

 

 

15

1,05 1)
l/ha

 

 

x

x

x

 

 

NW468 

21

Funguran progress 
Kupferhydroxid (537)

 

 

 

 9

0,306

 

 

 

 

 

x

 

NT620,
NW468

5

Moncut
Flutolanil (460)

 

 

 

20

0,8

x

 

*

 

 

 

NW470

57

Polygandron TTP
Pythium oligandrum M1 (50)

 

 

 

100

4,0
kg/ha

x

 

 

 

 

 

 

 

Proradix
Pseudomonas sp. (5)

 

 

 

2

0,06

x

 

 

 

 

 

 

 

 

Serenade Soil Activ Bac. amyloliquefaciens

 

 

 

 

 

2,0

x

 

x

 

 

 

NT140

 

Furchenbehandlung

Allstar
Fluxapyroxad (300)

 

 

 

 

0,8
l/ha

x

x

x

 

 

 

NG370, NT140
NT820-1, NW470

133

Ortiva 
Azoxystrobin (250)

 

 

 

 

2,0
l/ha

x

x

*

 

 

 

 ♦

NW470, NW706, NW800 

51

Azbany 
Azoxystrobin (250)

 

 

 

 

3,0
l/ha

x

  

 

 

 

 

NG340-1, NG405, NT140, NW708 

76

1)  Pflanzkartoffeln; * Nebenwirkung gegen Silberschorf

 

 

Meldung vom 11.03.2026

Kartoffeln

Beizung beim Kartoffellegen - Anwendungsbestimmungen zum Schutz des Feldhamsters beim Fungizid Allstar beachten! 

Für das Fungizid Allstar (Zulassungsnummer: 00A816-00; Wirkstoff: Fluxapyroxad), welches im Kartoffelanbau während des Legens eingesetzt wird, wurden die folgenden Anwendungsbestimmungen zum Schutz des Feldhamsters festgesetzt: 

 

NT820-1:         Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten des Feldhamsters 

zwischen 1. März und 31. Oktober.

NT820-4:          Keine Ausbringung von behandeltem Pflanzgut in aktuell nachgewiesenes Vorkommen gebieten des Feldhamsters zwischen 1. März und 31. Oktober. Pflanzgut, welches nicht direkt nach der Behandlung ausgebracht wird, ist entsprechend zu kennzeichnen (z.B. auf 
Etiketten, Beipackzetteln, Verpackungen). 

 

Es gelten die gleichen Regelungen wie bei den Rodentiziden. Diese sind in unserem Pflanzenschutz-Warndiensthinweis Allgemein Nr. 3/2026 vom 24.02.2026 detailliert beschrieben. Wir bitten um Beachtung. 

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