Untersuchung auf Kartoffelzystennematoden
Bodenprobenahme
Kartoffelzystennematoden (Zysten unter Stereomikroskop), Foto: LLG Sachsen-Anhalt
Die Untersuchung von Bodenproben auf Kartoffelzystennematoden ist gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für die Pflanzkartoffelvermehrung. Wir stellen Ihnen hier die überarbeitete Probenahmerichtlinie sowie die Formulare zum Probenahmebeleg und zum Untersuchungsantrag bereit.