Untersuchung auf Kartoffelzystennematoden

Die Untersuchung von Bodenproben auf Kartoffelzystennematoden ist gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für die Pflanzkartoffelvermehrung. Wir stellen Ihnen hier die überarbeitete Probenahmerichtlinie sowie die Formulare zum Probenahmebeleg und zum Untersuchungsantrag bereit.

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Veranstaltungshinweise

Bitte beachten Sie das vielfältige Veranstaltungsangebot der LLG.

Christian Wolff

LLG Sachsen-Anhalt
Strenzfelder Allee 22
06406 Bernburg
Tel.: 03471-334-345