Getreide – Unkrautbekämpfung in Sommergetreide planen
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 04.04.2025
Bei einem dichten Kulturbestand mit mäßigem Unkrautbesatz und entsprechenden Bodenverhältnissen kann in Sommergetreide mit der mechanischen Unkrautbekämpfung eine gute Wirkung erzielt werden. Der Striegel beseitigt Ungräser und Unkräuter durch Verschütten oder Freilegen der jungen Pflanzen. Gute Ergebnisse sind bei sonnigem und windigem Wetter zu erwarten, da dann die unerwünschten Pflanzen rasch vertrocknen. Die Bodenoberfläche sollte eben und zum Striegelzeitpunkt unbedingt abgetrocknet und schüttfähig sein. In Sommergerste, die das Striegeln nicht so gut verträgt, ist auf unkrautarmen Flächen sogar ein Verzicht auf eine Unkrautbekämpfung möglich.
Ein Striegeleinsatz wird nicht empfohlen bei schwachen Beständen, wo die Aussaat suboptimal war (z. B. Saattiefe uneinheitlich) oder es durch Auffrieren von tonigen Böden zu Pflanzenausfällen kam. Der Striegel führt immer zu Schäden, teilweise auch Ausfällen bei Kulturpflanzen. Starke Beständen können das kompensieren und profieren häufig auch vom Striegel (bessere Belüftung, Mineralisierung), aber bei ohnehin dünne Beständen kann es zu Ertragseinbußen kommen. Auch bei erwarteten Temperaturen unter -5°C sollte kein Striegeleinsatz erfolgen, sondern lieber noch abgewartet werden, um die Erholung der Pflanzen nach dem Striegeln nicht zu gefährden.
In jedem Fall sollten die Bestände ab dem 3-Blattstadium (BBCH 13) auf vorhandene Ungräser und Unkräuter kontrolliert werden. Der Einsatz vieler Herbizide ist nur bis zum Ende der Bestockung (BBCH 29) des Sommergetreides möglich. Die Auswahl der Mittel ist in Abhängigkeit von den vorhandenen Unkräutern zu treffen (Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz 2024 – Ackerbau und Grünland“, Tabelle 21 und 22 auf den Seiten 54 bis 57). Die beste Wirkung ist bei Behandlungen in den Auflauf der Unkräuter zu erzielen.
Im Geltungsbereich von IPSplus kann die Wahlmaßnahme „A 5.2w Anwendung selektiver Herbizide“ (https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz) erfüllt werden. Das Anlegen eines Spritzfensters pro Bewirtschaftungseinheit (kann aus mehreren Schlägen bestehen) ist im Geltungsbereich von IPSplus Pflicht! Das Spritzfester darf auch am Rand und im Vorgewende angelegt werden, jedoch wird nach wie vor die Anlage in einem möglichst homogenen und für die Bewirtschaftungseinheit repräsentativen Bereich empfohlen, da die Aussagekraft dann einfach höher ist. Das Spritzfenster muss eine Länge von mindestens 10 m sowie eine Breite von mindestens 2 Teilbreiten des Spritzbalkens (mindestens 5 m) haben. Bei Herbiziden kann man anhand des Spritzfensters gut erkennen, wie stark eine Anwendung auch die Kulturpflanzen „zwickt“. Daher empfiehlt es sich für engagierte Ackerbauern auch außerhalb des Geltungsbereichs von ISPplus ein Spritzfenster anzulegen, um aus Erfahrungen und Beobachtungen für die Zukunft zu lernen.