Wintergetreide – Aussaat und Ackerfuchsschwanzbekämpfung
Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 24.09.2025
„Die Samenreife des Ackerfuchsschwanzes ist je nach Höhenlage und Witterung in den Monaten Juni und Juli.,“ so die renommierte Pflanzenschutzberaterin und Anbauexpertin A. Bäuerle vom Landwirtschaftsamt Backnang im Rems-Murr-Kreis im Vorfeld ihrer regional gültigen Empfehlungen.
Die primäre Keimruhe kann bis zu 8 Wochen betragen. Die Hauptkeimzeit liegt damit im September, eine zweite Welle folgt Anfang Oktober, ab Mitte Oktober nimmt die Keimungsrate deutlich ab. Der Ackerfuchsschwanz kann entsprechend mit ackerbaulichen Maßnahmen bereits vor der Aussaat der Winterungen deutlich reduziert werden.
Neben einem angepassten Ausfallsamenmanagement unmittelbar nach der Getreideernte (siehe Infoservice Nr. 21/2025 vom 08.08.2025), ist die Anlage eines falschen Saatbetts ca. 2-3 Wochen vor der eigentlichen Saat eine wichtige ackerbauliche Maßnahme. Durch eine flache Bodenbearbeitung mit moderater Rückverfestigung wird der vorhandene Unkrautsamen zur Keimung angeregt. Die Unkrautkeimlinge können anschließend mechanisch (wichtig flach arbeiten, damit nicht weiterer tiefer liegender Samen zur Keimung angeregt wird) oder ggf. chemisch beseitigt werden.
Im vergangenen Herbst musste das Getreide witterungsbedingt vielfach später als gewohnt gesät werden. Die Verschiebung des Aussaatzeitpunktes nach hinten hat aber eindrücklich aufgezeigt, dass sich dadurch der Ackerfuchsschwanzbesatz deutlich reduzieren lässt. Auch wenn man letztlich die Witterung nicht vorhersagen kann, zeigt die Erfahrung aus den letzten Jahren, dass die Vegetationszeit mittlerweile bis tief in den Herbst andauert. Entsprechend ist eine moderat gewählter späterer Saatzeitpunkt sicherlich umsetzbar. Ein späterer Saatzeitpunkt sichert zudem die für die Wirkungssicherheit so wichtige Bodenfeuchte für die Herbst-behandlung ab.
Wie bereits bekannt ist, wurde der in der Ackerfuchsschwanzbekämpfung bewährte Herbizidwirkstoff Flufenacet widerrufen. Er steht noch für Herbstbehandlungen in 2025 und 2026 zur Verfügung. Die Abverkaufsfrist endet je nach Mittel Anfang Dezember 2025. Das Hin und Her in der Diskussion um den Wirkstoff hat allerdings zur Folge, dass seine Verfügbarkeit eingeschränkt ist. Entsprechend muss ggf. auf andere Präparate ausgewichen werden, z.B. mit den Wirkstoffen Prosulfocarb, Pendimethalin, Chlortoluron oder Pinoxaden …
Praxistipps: Informieren Sie sich frühzeitig bzgl. vorliegender Auflagen oder Anwendungsbestimmungen, z.B. dürfen Pendimethalin- und Prosulfocarbhaltige Mittel nur mit einer 90%-Abdriftminderung und mind. 300 l/ha Wasser (NT145), mit max. 7,5 km/h (NT146) sowie bei einer max. Windgeschwindigkeit bis 3 m/s (NT170) ausgebracht werden. Chlortoluronhaltige Präparate unterliegen Drainage- und Hangneigungsauflagen, zudem liegen Unverträglichkeiten bei verschiedenen Weizensorten vor.
Nutzen Sie für weitere Informationen zu den Mitteln neben der Gebrauchsanleitung auch das gelbe IP-Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2025 – Ackerbau und Grünland“ ab S. 50. Gerne stehen wir für Fragen und Beratung zur Verfügung.
Neben den genannten ackerbaulichen Möglichkeiten kann noch der Striegeleinsatz im Herbst (Blindstriegeln im Vorauflauf) bei der Gräser- und Unkrautbekämpfung unterstützen. Allerdings macht die Witterung oft einen Strich durch die Rechnung, so dass dies nur eine Zusatzmaßnahme sein kann.