Mais - Hirse-Arten nachhaltig erfassen…
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Ravensburg vom 12.05.2026
„Die Niederschläge der letzten Tage begünstigen ein zügiges Auflaufen von spät gesäten Maisbeständen bzw. ein Weiterwachsen, der bereits aufgelaufenen Bestände,“ so das renommierte Beratungstrios M. Längle, S. Löbner und M. Kreh vom Landwirtschaftsamt Ravensburg. „Aufgrund der nun vorhandenen Bodenfeuchte bietet sich bei der Unkraut- und Ungrasbekämpfung eine Kombination aus boden- und blattaktiven Mitteln an.“ „Nur bei günstigen Bedingungen (passende Bodenfeuchte, feinkrümeliges Saatbett) werden die bei uns häufig vorkommenden Hirse-Arten von bodenwirksamen Herbiziden gut erfasst,“ so M Längle.
Doch zunächst gilt es besonders bei den Maisherbiziden vor der Produktauswahl zu entscheiden, welche Wirkstoffe überhaupt eingesetzt werden dürfen. Die betreffenden Wirkstoffe sind Terbuthylazin, Nicosulfuron, Isoxaflutole und Rimsulfuron.
Bodenaktive Mittel sind z.B. Successor 600, Activus SC oder Spectrum in Kombination mit Stomp Aqua. Beachten Sie aber bitte, dass in einem Großteil der bodenaktiven Mittel der Wirkstoff Terbuthylazin enthalten ist. Eine Anwendung in Wasserschutzgebieten ist somit verboten. Sollten Sie außerhalb der Gebiete solche Mittel anwenden, dann beachten Sie bitte die NG362. Demnach darf mit einem Terbuthylazinhaltigen Herbizid innerhalb eines Dreijahreszeitraumes auf derselben Fläche nur eine Behandlung mit maximal 850 g Terbuthylazin pro Hektar durchgeführt werden. Treten neben Unkräutern in einem mäßigen Umfang auch Hirsearten auf, bieten sich Kombinationen mit Sulfonylharnstoffen an, die über eine gute Gräserwirkung verfügen. So haben sich in Versuchen z. B. die Varianten 3,0 Liter/ha Successor T + 0,4 Liter/ha Diniro + 1,2 Liter/ha Adigor, 1,2 bis 1,5 Liter/ha MaisTer Power oder 1,25 Liter/ha Elumis + 20 g/ha Peak bewährt. Beim Einsatz von Herbiziden mit dem Wirkstoff Nicosulfuron sind die Anwendungsbestimmungen NG326 und NG327 zu beachten. So darf die maximale Aufwandmenge von 45 g Wirkstoff/ha auf derselben Fläche (auch in Kombination mit anderen, diesen Wirkstoff enthaltenden PSM) nicht überschritten werden. Weiterhin darf auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Nicosulfuron erfolgen. Bei Sulfonylharnstoffhaltigen Herbiziden besteht das Risiko von Kulturschäden bei hohen Temperaturschwankungen sowie bei gestressten Maisbeständen. „Ideal ist die Anwendung, wenn sich der Mais in einer aktiven Wachstumsphase befindet und eine Wachsschicht vorhanden ist,“ so die Empfehlung von M. Kreh.
Des Weiteren gibt es in 2026 Neuzulassungen: Zum einen das Herbizid Cabadex (Wirkstoffe: Mesotrione plus Florasulam) ist von BBCH 12 bis 16 mit 0,3 Liter/ha zur Bekämpfung von zweikeimblättrigen Unkräutern zugelassen. Besondere Stärken zeigt das Herbizid unter anderem bei Amarant, Kamille, Gänsefuß, Vogel- und Flohknöterich sowie Kreuzblütlern. Angeboten wird Cabadex mit 0,3 Liter/ha in Kombination mit 0,135 kg/ha Dragster und 0,4 Liter/ha Vivolt im Terbuthylzinfreien Dragster Plus Pack. Zum anderen gibt es den Calaris Spandis Adigor-Pack als breite Komplettlösung zur Bekämpfung von zweikeimblättrigen Unkräutern, Jähriger Rispe sowie Finger- und Hühnerhirsen. Der Pack besteht aus 1,2 Liter/ha Calaris + 0,4 kg/ha Spandis + 1,2 Liter/ha Adigor. Achtung: Aufgrund der Vielzahl der Wirkstoffe (unter anderem Terbuthylazin und Nicosulforon) ist somit auch eine Vielzahl von AWB (NG362, 326-1, NG327, VA276, NW800) zu berücksichtigen.
Sollten Sie Probleme mit Ackerfuchsschwanz auf Ihren Flächen haben, kann der Maisanbau eine gute Möglichkeit sein ihn in Schach zu halten. Bedenken Sie aber, dass auch die Sulfonylharnstoffe im Mais eine fortschreitende Resistenzentwicklung gegen Ackerfuchsschwanz erfahren, die Wirkstoffgruppe ist schließlich dieselbe wie im Getreide. Planen Sie also flankierend mechanische Maßnahmen ein, wie im letzten Warndienst beschrieben, und versuchen Sie z.B. mit einer Hacke vor Reihenschluss die chemischen Maßnahmen nochmals mechanisch zu unterstützen.
Wichtige Hinweise:
Auch in diesem Jahr werden auf behandelten Maisflächen Bodenproben auf Herbizide durchgeführt. Die Nicht-Einhaltung der oben genannten Auflagen im WSG und auch außerhalb WSG wird mit hohen Bußgeldern geahndet!
Für das Produkt „Aspect“ (aus dem MaisterPowerAspect Pack) gilt die Aufbrauchfrist Anfang Dezember dieses Jahr! Bitte brauchen Sie dieses aktuell noch auf, im nächsten Jahr ist es entsorgungspflichtig. Aufgepasst: Es beinhaltet neben Flufenacet auch noch Terbuthylazin, also gelten die oben genannten Auflagen für diesen Wirkstoff!