Getreide – Nur auf den unteren Blattetagen Symptome erkennbar!
Wichtige Informationen des LRA Tübingen vom 11.04.2024
Der versierte Pflanzenschutzberater A. Lohrer aus der Abteilung Landwirtschaft im Landratsamt Tübingen informierte heute über den Stand der Getreidekulturen in seinem Beratungsgebiet im Landkreis Tübingen.
Wintergerste: Wenn aktuell nur geringer Befall in den Beständen vorhanden ist kann bei weit entwickelten Beständen auch eine einmalige Behandlung ausreichen. Abhängig vom weiteren Witterungsverlauf kann dies entweder schon zu BBCH 37 (Fahnenblatt spitzt) oder zum bewährten Termin in BBCH 49 (Grannenspitzen) erfolgen.
Praxistipp: Lassen Sie in Ihre Entscheidung auch die Mittelkosten und realistische Verkaufserlöse einfließen.
Winterweizen: Bei vielen Beständen finden sich auf den unteren Blattetagen Infektionen mit Septoria. Diese Blätter sind jedoch für die Ertragsbildung kaum relevant, entscheidender ist, dass die obersten 3 Blätter möglichst lange gesund bleiben. Zu BBCH 31/32 erscheint gewöhnlich das Blatt „F-2“, das möglichst lange befallsfrei bleiben sollte. Durch die lange Inkubationszeit von etwa 21 Tagen (temperaturabhängig) können nach Erscheinen der ersten Symptome auch mit den besten Mitteln Infektionen nicht mehr gestoppt werden da die kurative Wirkung maximal ca. 7-10 Tage zurückreicht. Auch hier kann unter www.isip.de die Septoria-Prognose bei der Entscheidung für den optimalen Einsatztermin helfen. Das Modell berechnet abhängig von Sorte, Saatdatum, Temperatur und Blattnässe den Infektionszeitpunkt auf F-2 und bietet somit eine gute Grundlage für die Behandlungsentscheidung.
Praxistipps: Für andere relevante Blattkrankheiten können neben den Prognosemodellen auch die beigefügten Bekämpfungsrichtwerte herangezogen werden, hierfür werden in der Regel an 20 Pflanzen immer die 3 obersten Blätter betrachtet. Bei Überschreitung der Richtwerte ist davon auszugehen, dass Bekämpfungsmaßnahmen auch wirtschaftlich sind.
Sonstiges: Legen Sie möglichst bei allen Maßnahmen Spritzfenster an um die Wirksamkeit im Nachgang zu beurteilen. In den Schutzgebieten nach IPSplus ist dies eine Pflichtmaßnahme für jede Bewirtschaftungseinheit.
Praxistipp: Nutzen Sie zur Entscheidungsfindung neben ihrer eigenen Erfahrung die angehängten Bekämpfungsrichtwerte für Getreidekrankheiten und berücksichtigen Sie dabei aber auch die Mittelkosten und möglichen Verkaufserlöse.