Wintergetreide – Vorsicht beim Einsatz von Wachstumsreglern
Wichtige Informationen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 05.04.2024
„Die Zeitfenster sind und bleiben knapp,“ so die renommierte Pflanzenschutz- und Anbauexpertin N. Waldorf vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis. Im Vorfeld ihrer Empfehlungen für das Beratungsgebiet NOK. Bei anstehenden Wachstumsreglermaßnahmen sollten die derzeit geringen Wachsschichten beachtet werden. V.a. in Kombination mit Fungiziden und bei hoher UV-Strahlungen sind Blattverbrennungen möglich. Schieben Sie die Maßnahme besser auf den Nachmittag, wenn die Blätter trocken sind!
Die Entwicklung der Wintergerste ist überwiegend zwischen BBCH 31 und BBCH 32. Falls Einkürzungsmaßnahmen geplant sind, sind jetzt gute Zeitpunkte. Vor allem in Wintergerste, die nach Sommergerste steht, sind teilweise Blattkrankheiten in nennenswertem Umfang zu finden. Bei Bedarf kann die Zumischung eines Fungizides sinnvoll sein. In vielen Fällen wird aufgrund des Preises ein generisches Prothioconazol-Produkt mit mind. 70% der Aufwandmenge zum Einsatz kommen. Prothioconazol ist einer Vielzahl von Produkten enthalten, Bedenken Sie daher bei ihrer Planung in der Abschlussmaßnahme einen anderen Wirkstoff einzusetzen, um die Resistenzentwicklung zu verlangsamen.
Praxistipp: Alternativ wären auch 1,0 Liter Balaya oder eine Mischung aus Kayak+Tebuconazol möglich.
Winterweizen variiert stärker in der Entwicklung. Es sind Bestände zwischen Bestockungsende bis zu BBCH 32 zu finden. Auch hier könnten Wachstumsregler-Maßnahmen angegangen werden. Pauschale Fungizidzumischungen sind wenig sinnvoll. Hinweise zum Halmbruch-Risiko finden Sie im letzten Warndienst, Gelbrost spielt bei uns weiterhin bisher noch keine Rolle muss aber im Auge behalten werden und Septoria-Behandlungen sind erst ab frühestens BBCH 32 wirtschaftlich sinnvoll.
Praxistipp: Kontrollieren Sie ihre Bestände - Fordern Sie im Zweifelsfall Beratung an!