Kartoffeln – Notfallzulassung für PROMANAL HP zur Pflanzguterzeugung
Für PROMANAL HP (Wirkstoff: Paraffinöl 830 g/l) wurde eine Notfallzulassung nach Artikel 53 gegen Blattläuse als Virusvektoren in Kartoffeln zur Pflanzguterzeugung erteilt. Die Zulassung gilt für den Zeitraum vom 20. April 2022 bis 19. August 2022 (120 Tage). Erfreulich ist, dass neben Vorstufen- und Basispflanzgut, auch zertifiziertes Pflanzgut behandelt werden darf. Die zugelassene Menge wird auf 110.250 Liter, ausreichend für etwa 4.500 ha Pflanzkartoffeln, begrenzt. PROMANAL HP darf insgesamt 5x eingesetzt werden.
BBCH 10 – BBCH 24: 3x 3,5 l/ha im Abstand von 3 Tagen in 200 – 400 l/ha Wasser
BBCH 25 – BBCH 91: 2x 7 l/ha im Abstand von 7 Tagen in 200 – 400 l/ha Wasser
Wirkweise: PROMANAL HP überzieht die Blattoberfläche mit einer Schicht Paraffinöl, die von Blattläusen gemieden wird. Sollte eine Blattlaus trotzdem in das Blattgewebe stechen, so reinigt das Paraffinöl das Saugorgan von nichtpersistenten Viren (z.B. Y-Virus). Somit kann das Virus nicht übertragen werden. Paraffinöl hat keine direkte Wirkung gegen Blattläuse.
Paraffinöl kann nach dem Spritzen zwar 10 - 14 Tage auf den Blättern haften, aber der Neuzuwachs muss geschützt werden (sehr attraktiv für Blattläuse). Deswegen muss zu Beginn 3-tägig und später wöchentlich behandelt werden. Pausen im Öleinsatz sollten besonders in der ersten Phase vermieden werden.
Öl kann bei starkem Sonnenlicht und Hitze (> 25 °C) Wirkung verlieren und Phytotox verursachen. Deswegen die Applikationen abends und nachts durchführen. Wobei die Bestände abgetrocknet sein müssen. Keine Mischung mit Fluazinam und fluazinamhaltigen Fungiziden, mit Nähr- und Zusatzstoffen (z.B. Mn, Zn, Cu, Bor etc.). Geeignet sind Kombination mit Pyrethroiden oder Krautfäule-Fungiziden. Das Öl immer zuletzt zugeben!
Um einen deckenden Schutzfilm auszubilden, darf die Düsentechnik nicht zu grobtropfig sein. Der Öleinsatz verlängert die Antrocknungszeit, die Bestände bleiben länger feucht, d.h. die Gefahr für Krautfäule steigt. Aber es erhöht die Regenfestigkeit der Krautfäule-Fungizide.
Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft. Bestäuberinsekten können geschädigt werden, deswegen sollte die Anwendungen in die Blüte vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden (NN410) erfolgen. Das Mittel hat die Gewässerauflage NW 607-1, d.h. selbst bei einer Abdriftminderung von 90 % gilt ein Gewässerabstand von 20 m. Wartezeit: F. Aussortierte Pflanzkartoffeln können zu Lebens- und Futtermittelzwecken verwendet werden. Es darf im ökologischen Kartoffelanbau eingesetzt werden.