Untersuchung auf Kartoffelzystennematoden
Pflanzkartoffeln
Bodenprobenuntersuchung auf Kartoffelzystennematoden
Die gezielte Bekämpfung der Kartoffelzystennematoden im Pflanzkartoffelanbau ist aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen deutschlandweit mit der Durchführung von Bodenuntersuchungen geregelt und verpflichtend [DVO (EU) 2022/1192].
Das bedeutet: Vor dem Anbau der Pflanzkartoffeln muss die für die Vermehrung vorgesehene Fläche auf das Vorkommen von Kartoffelzystennematoden untersucht werden. Erst nach Vorliegen einer vom amtlichen Pflanzenschutzdienst ausgestellten Nematodenunbedenklichkeitsbescheinigung (d. h. Fläche muss befallsfrei sein) darf der Anbau von Pflanzkartoffeln zur Vermehrung erfolgen. Die Bodenproben werden auf Zystenbesatz von Globodera pallida (Stone) Behrens und Globodera rostochiensis (Wollenweber) Behrens untersucht.
Die gebührenpflichtigen Untersuchungen erfolgen auf Antrag bei der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau in Bernburg. Die Probenahmerichtlinie sowie die für die Einreichung der Proben erforderlichen Formulare können Sie auf www.isip.de à Bundesländer à Sachsen-Anhalt à Service und Anträge à Formulare für Anträge, Anzeigen, Bestellungen, usw. à Antrag zur Untersuchung auf Kartoffelzystennematoden und à Probenahmebeleg Kartoffelzystennematoden abrufen. Auskünfte erteilen auch die zuständigen Sachgebiete Pflanzenschutz der ÄLFF. Die Bodenprobenentnahme hat nur durch einen im Land Sachsen-Anhalt verpflichteten Probenehmer (Namen und Anschriften liegen in den entsprechenden Sachgebieten Pflanzenschutz vor) zu erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Bodenproben bei der Anlieferung lufttrocken und siebfähig sind und nach Möglichkeit keine frische organische Substanz enthalten sollten, um aufwendiges Nachtrocknen und Zerkleinern der angelieferten Proben zu vermeiden. Aus diesem Grund hat sich der Zeitraum nach der Getreideernte mit anschließender Stoppelbearbeitung für eine optimale Bodenprobenentnahme bewährt.
Die Bodenproben sind in Faltschachteln zu füllen und in stabilen Behältern zu transportieren (Diese werden vom Phytopathologischen Labor ausgehändigt). Das Gesamtgewicht eines Transportbehälters mit Bodenproben sollte dabei 10 kg nicht übersteigen. Die Anlieferung und Untersuchung der Bodenproben erfolgt an die LLG, Dezernat 41 - Landwirtschaftliches Untersuchungswesen, Phytopathologisches Labor, Haus 2a, Strenzfelder Allee 22 in 06406 Bernburg, Tel.: 03471/334-357.
Achtung: Letzter Einreichungstermin für die Saison 2027 ist Montag, der 30.11.2026. Proben, die nach dem 30.11.2026 jedoch bis zum 14.12.2026 eingereicht werden, werden nur in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag für die Saison 2027 bearbeitet. Für Proben, die nach dem 14.12.2026 eingehen, erhalten Sie Ihr Untersuchungsergebnis für den Anbau ab 2028! Das Untersuchungsergebnis wird dem Antragsteller schriftlich in einem Untersuchungsprotokoll mitgeteilt. Die Bescheinigung über das Untersuchungsergebnis hat eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren, vorausgesetzt, es wurden in dieser Zeit keine Kartoffeln oder andere Wirtspflanzen der Kartoffelzystennematoden auf der untersuchten Fläche angebaut. Somit ist es auch bereits jetzt möglich, Proben für den Anbau 2028 zu ziehen.