Aufzeichnungspflicht der PSM-Anwendungen
Mit der Änderung des Art. 67 der VO (EU) 1107/2009 zur Aufzeichnung von Pflanzenschutzmittelanwendungen muss ab 01.01.2026 die Dokumentation von Pflanzenschutzanwendungen in einer elektronischen, maschinenlesbaren Form geführt werden. Die 2025 beschlossene Änderung (DVO 2025/2203) erlaubt jedoch allen EU-Mitgliedsstaaten, diese maschinenlesbare Aufzeichnung um ein Jahr auf den 01.01.2027 zu verschieben.
In Thüringen gilt ab 01.01.2027 die Pflicht zur Dokumentation der Pflanzenschutzanwendungen in elektronischer, maschinenlesbarer Form. Der neue Aufzeichnungsumfang, der ausführlich in der unten genannten Tabelle zusammengefasst ist (z. B. Zulassungsnummer, BBCH-Stadium, EPPO-Codes etc.), ist bereits ab dem 01.01.2026 zwingend erforderlich, d. h. alle in der Tabelle genannten Angaben sind aufzuzeichnen. Eine Auflistung der wichtigsten Ackerbaukulturen und deren EPPO-Codes sind im unten angefügten Dokument zu finden. Die Aufzeichnung wird weiterhin lokal bei dem Betriebsleiter zusammengeführt und muss der zuständigen Behörde, in Thüringen dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Die Durchführungs-VO 564/2023 legt die in der Tabelle aufgeführten neuen Anforderungen fest. Die Aufzeichnungsdaten in fetter Schriftart sind nun zusätzlich erstmals ab 01.01.2026 verpflichtend zu erfassen. Die Dokumentation der Pflanzenschutzanwendung soll unverzüglich nach der Anwendung erfolgen, spätestens jedoch 30 Tage danach. Ein digitales Aufzeichnungsportal für Landwirtschaftsbetriebe ohne elektronische Ackerschlagkartei steht in Thüringen derzeit noch nicht zur Verfügung; die Möglichkeit für eine entsprechende Nutzung soll jedoch im Laufe des Jahres 2026 geschaffen werden. PSM-Anwender, die ihre PSM-Anwendungen mit Hilfe einer elektronischen Ackerschlagkartei dokumentieren, erfüllen bereits die Anforderung der digitalen Aufzeichnungspflicht und brauchen keine gesonderten Aufzeichnungen zu führen. Es gilt jedoch mit dem Ackerschlagkarteianbieter zu klären, ob dieser die neuen Aufzeichnungsdaten in sein Programm bereits eingepflegt hat.
Die erweiterte Aufzeichnungspflicht stellt viele Betriebe vor Herausforderungen. Seit 01.01.2026 ist das kostenlose Online-Tool PSM-DOK aus dem DLR Rheinpfalz online. Leider können Anwender von PSM aus Thüringen dieses Tool nicht nutzen. Hortigate bietet in Zusammenarbeit mit dem DLR Rheinpfalz das kostenpflichtige Dokumentationstool PS Info „MeinBetrieb“ an. Beide Systeme werden in einem ca. 2-stündigen Online-Seminar vorgestellt. Die Termine sind im untenstehenden Dokument aufgeführt.
| aufzuzeichnende | Beispiel | Erläuterung |
Anwender | Name | Max Mustermann | Name, Vorname |
Kultur | Bezeichnung | Winterraps | Kulturpflanze/ Flächennutzung |
EPPO-Code | BRSNW | Nutzung des EPPO-Codes | |
BBCH-Stadium | BBCH 34 | bei Indikationen mit Einschränkungen zum | |
PSM- | Datum | 30.03.2026 |
|
Uhrzeit (Start) | 21:00 Uhr | bei Indikationen mit zeitlichen Einschränkungen (z. B. Bienenschutzeinstufung: B2 „nach tägl. Bienenflug bis 23 Uhr“ oder Wirkstoff Clomazone mit AWB NT127 | |
PSM-Bezeichnung | Carnadine 200 | vollständiger Name des PSM | |
PSM-Zulassungs-Nr. | 00B072-00 |
| |
Menge PSM | 0,25 l/ha | in Menge pro Fläche (kg/ha, l/ha) | |
Fläche | Georeferenzierte | AL49321V11 | verschiedene Möglichkeiten z. B. aus geobasierten Beihilfeantrag, GPS-Koordinate, Feldblock-ID, Flurstücks-Nr. |
Behandelte | 10,2 ha | Umfang der behandelten Einheit | |
Art der | Oberflächen | Oberfläche | z. B. Agrarflächen, Gleisanlagen, Nichtkulturland |
geschlossene Räume | z. B. Lager, Gewächshäuser | ||
Saat- und Pflanz- | z. B. Beizanlagen |