Integrierter Pflanzenschutz

Die Produktion von pflanzlichen Erzeugnissen nach den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes (IPS) ist ein bedeutendes Instrument, um gesundes vermarktungsfähiges Erntegut zu produzieren, ohne den Naturhaushalt dabei unnötig zu belasten. § 3 des Pflanzenschutzgesetzes verpflichtet uns zur Einhaltung der „Guten fachlichen Praxis“ und damit zur Umsetzung des IPS. Nachfolgend finden Sie die Broschüre „Die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes“, in der Verfahren und Methoden des IPS nachgelesen werden können. Unter der Broschüre befindet sich ein Fragebogen, mit Hilfe dessen sich jeder selbst überprüfen kann, inwieweit man bereits nach den Grundsätzen des IPS arbeitet. Wir empfehlen die Umsetzung des IPS ernst zu nehmen, da die Einhaltung dessen zukünftig Voraussetzung für die Auszahlung von EU-Geldern werden könnte.

Kernpunkte der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV)

Die geänderte Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung enthält strengere Vorgaben zur Anwendung von PSM (Pflanzenschutzmitteln). Insbesondere wird hier der Einsatz des Wirkstoffes Glyphosat, aber auch die Anwendung von PSM in Schutzgebieten des Naturschutzes und an Gewässern stark reglementiert. Die untenstehenden Dokumente erklären die Änderungen nochmal detailliert und geben Antwort auf häufig gestellte Fragen zur PflSchAnwV.

Viele Thüringer Flächen liegen in Schutzgebieten, oder grenzen an zu schützende Objekte (z.B. Gewässer) an. Landwirte sollten sich deshalb genau über eine Betroffenheit informieren. Hierfür kann das kostenlose Internetportal Thüringen Viewer verwendet werden. Insbesondere in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten und Schutzgebieten des Naturschutzes gibt es erhebliche Einschränkungen, was den PSM-Einsatz angeht. Der Pflanzenschutzdienst empfiehlt, über die gesetzlich geforderten Aufzeichnungspflichten hinaus, weitere Aufzeichnungen zum Einsatz von PSM in den o. g. zulässigen Fällen zu führen, um bei einer Kontrolle die Rechtmäßigkeit der Anwendung nachweisen zu können.

Rechtsgrundlagen

Der Rechtsbereich Pflanzenschutz basiert auf vielen verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen. Hierunter zählen insbesondere das Pflanzenschutzgesetz, welches das geltende EU-Recht umsetzt, aber auch weiterführende Verordnungen, wie z.B. die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung. 

Zugang zum jeweiligen Wortlaut der rechtlichen Regelungen für Deutschland und die EU ermöglicht das Bundesministerium für Landwirtschaft Ernährung und Heimat (BMLEH). Landesrechtliche Regelungen können hier eingesehen werden. Zusätzliche Bestimmungen aus dem Bereich Pflanzengesundheit sind ferner beim Julius Kühn-Institut  (JKI) recherchierbar.

Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Händler von Pflanzenschutzmitteln werden in kompakter Form zudem auf der Website des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht:

Zur Website des BVL für Händler von PSM

Hier können die entsprechenden Formulare für Anträge und Anzeigen in Thüringen abgerufen werden:  Anträge und Anzeigen nach Pflanzenschutzrecht 

Aktuelle Informationen

Termine von Sachkunde-Lehrgängen u. Prüfungen

In Thüringen werden Lehrgänge mit gezielter Prüfungsvorbereitung getrennt für Abgeber/Händler und Anwender/Berater von...

Aufzeichnungspflicht der PS-Anwendungen

Für erforderliche Aufzeichnungen kann die zum Download bereitgestellte Excel-Datei Verwendung finden.

Termine von Fortbildungsveranstaltungen

Die Teilnahme an einer amtlichen bzw. amtlich anerkannten Fort- oder Weiterbildung ist für sachkundige Personen Pflicht um die...

Neufassung des Verzeichnisses regionalisierter Kleinstrukturanteile

Berichtigung des Verzeichnisses regionaler Kleinstrukturanteile für Thüringen
NT-Auflagen dienen dem Schutz der Biodiversität auf...

Kernpunkte der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV)

Die Änderungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung enthalten strengere Vorgaben zur Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln.

Maximilian Skor

TLLLR
Ref. Pflanzenschutz u. Saatgut
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