Neufassung des Verzeichnisses regionalisierter Kleinstrukturanteile

NT-Auflagen dienen dem Schutz der Biodiversität auf Rand- und Nachbarflächen. Sie definieren den jeweiligen Abstand zu den Saumstrukturen in Abhängigkeit der verwendeten Düse bei der Applikation. Beispiele dafür sind Hecken, Baumreihen, Gehölze, Waldränder, Feldraine. 

Welche NT-Auflagen gibt es?
NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen … mindestens 50 % Abdriftminderung (ADM).
NT102: Abstand 20 m mindestens 75 % ADM
NT103: Abstand 20 m mindestens 90 % ADM
NT107: Abstand 5 m PSM-Verbot, daran anschließend 20 m mindestens 50 % ADM
NT108: Abstand 5 m PSM-Verbot, daran anschließend 20 m mindestens 75 % ADM
NT109: Abstand 5 m PSM-Verbot, daran anschließend 20 m mindestens 90 % ADM
NT112: Abstand 5 m PSM-Verbot
Eine schematische Darstellung der NT-Auflagen vermittelt die unten aufgeführte Anlage 1.

Ausnahmen:
1)    Angrenzend landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze >>  kein Abstand, keine ADM-Vorgaben 

2)    Angrenzende Säume kleiner als 3 m >> kein Abstand, keine ADM-Vorgaben

3)    Anwendung mit einem tragbaren Gerät >> kein Abstand, keine ADM-Vorgaben

4)    Angelegte Säume auf landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen >> bei NT107 bis NT112 kein zusätzlicher 5 m Abstand 

5)    für Gebiete, in denen ausreichend Kleinstrukturen vorhanden sind
>> bei NT101-NT103: keine ADM-Vorgaben
>> bei NT107-NT112: kein zusätzlicher 5 m Abstand, aber ADM-Vorgaben weiterhin beachten!

Das BVL hat die im Bundesanzeiger veröffentlichte 10. Ergänzung zur Neufassung des Verzeichnisses regionaler Kleinstrukturanteile vom 30. Januar 2025 (BAnz AT 04.03.2025 B5) berichtigen müssen. Mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 25.07.2025 (BAnz AT 25.07.2025 B7) steht nun fest, dass sich die Anzahl der Gemeinden mit nicht ausreichendem Anteil an regionalisierten Kleinstrukturen im Vergleich zur letzten Aktualisierung (Stand 30.01.2025) in Thüringen um 50 Gemeinden verringert hat.

Diese Neufassung ist von großer Bedeutung, da sich für einen Teil der landwirtschaftlichen Betriebe die Einstufung der Gemeinden in ihrer Bewirtschaftungsregion zum Teil verändert hat. Bei zugelassenen PSM mit NT-Auflagen, ist die entsprechende Eintragung der Gemeinde zu berücksichtigen, in der die zu behandelnde Fläche (auch in Anteilen) liegt. In Gemeinden, in denen nicht ausreichende Kleinstrukturen vorhanden sind, müssen die o. g. NT-Auflagen (ohne Nutzung von Ausnahme 5), beachtet werden! Entscheidend ist die Einstufung der Gemeinde als Gesamtheit.

Wie erfahre ich, ob meine Fläche den Biotopindex erfüllt/nicht erfüllt?
Variante 1: Sie können die rechtsverbindliche Liste in Anhang 2 nutzen (unsere Empfehlung).
Variante 2: Sie können den Mapviewer des JKI nutzen.

Maximilian Skor

TLLLR
Ref. Pflanzenschutz u. Saatgut
99090 Erfurt
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