Rechtsgrundlagen
Der Rechtsbereich Pflanzenschutz basiert auf vielen verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen. Hierunter zählen insbesondere das Pflanzenschutzgesetz, welches das geltende EU-Recht umsetzt, aber auch weiterführende Verordnungen, wie z.B. die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung.
Zugang zum jeweiligen Wortlaut der rechtlichen Regelungen für Deutschland und die EU ermöglicht das Bundesministerium für Landwirtschaft Ernährung und Heimat (BMLEH). Landesrechtliche Regelungen können hier eingesehen werden. Zusätzliche Bestimmungen aus dem Bereich Pflanzengesundheit sind ferner beim Julius Kühn-Institut (JKI) recherchierbar.
Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Händler von Pflanzenschutzmitteln werden in kompakter Form zudem auf der Website des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht:
Zur Website des BVL für Händler von PSM
Hier können die entsprechenden Formulare für Anträge und Anzeigen in Thüringen abgerufen werden: Anträge und Anzeigen nach Pflanzenschutzrecht