Aufzeichnungspflicht der PSM-Anwendungen
Mit der Änderung des Art. 67 der VO (EU) 1107/2009 zur Aufzeichnung von Pflanzenschutzmittelanwendungen muss ab 01.01.2026 die Dokumentation von Pflanzenschutzanwendungen in einer elektronischen, maschinenlesbaren Form geführt werden. Die 2025 beschlossene Änderung (DVO 2025/2203) erlaubt jedoch allen EU-Mitgliedsstaaten, diese maschinenlesbare Aufzeichnung um ein Jahr auf den 01.01.2027 zu verschieben.
In Thüringen gilt ab 01.01.2027 die Pflicht zur Dokumentation der Pflanzenschutzanwendungen in elektronischer, maschinenlesbarer Form. Der neue Aufzeichnungsumfang, der ausführlich in der unten genannten Tabelle zusammengefasst ist (z. B. Zulassungsnummer, BBCH-Stadium, EPPO-Codes etc.), ist bereits ab dem 01.01.2026 zwingend erforderlich, d. h. alle in der Tabelle genannten Angaben sind aufzuzeichnen. Eine Auflistung der wichtigsten Ackerbaukulturen und deren EPPO-Codes sind im unten angefügten Dokument zu finden. Die Aufzeichnung wird weiterhin lokal bei dem Betriebsleiter zusammengeführt und muss der zuständigen Behörde, in Thüringen dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Die Durchführungs-VO 564/2023 legt die in der Tabelle aufgeführten neuen Anforderungen fest. Die Aufzeichnungsdaten in fetter Schriftart sind nun zusätzlich erstmals ab 01.01.2026 verpflichtend zu erfassen. Die Dokumentation der Pflanzenschutzanwendung soll unverzüglich nach der Anwendung erfolgen, spätestens jedoch 30 Tage danach. Ein digitales Aufzeichnungsportal für Landwirtschaftsbetriebe ohne elektronische Ackerschlagkartei steht in Thüringen derzeit noch nicht zur Verfügung; die Möglichkeit für eine entsprechende Nutzung soll jedoch im Laufe des Jahres 2026 geschaffen werden. PSM-Anwender, die ihre PSM-Anwendungen mit Hilfe einer elektronischen Ackerschlagkartei dokumentieren, erfüllen bereits die Anforderung der digitalen Aufzeichnungspflicht und brauchen keine gesonderten Aufzeichnungen zu führen. Es gilt jedoch mit dem Ackerschlagkarteianbieter zu klären, ob dieser die neuen Aufzeichnungsdaten in sein Programm bereits eingepflegt hat.
Die erweiterte Aufzeichnungspflicht stellt viele Betriebe vor Herausforderungen. Seit 01.01.2026 ist das kostenlose Online-Tool PSM-DOK aus dem DLR Rheinpfalz online. Leider können Anwender von PSM aus Thüringen dieses Tool nicht nutzen. Hortigate bietet in Zusammenarbeit mit dem DLR Rheinpfalz das kostenpflichtige Dokumentationstool PS Info „MeinBetrieb“ an. Beide Systeme werden in einem ca. 2-stündigen Online-Seminar vorgestellt. Die Termine sind im untenstehenden Dokument aufgeführt.
Ausblick: Derzeit wird geprüft, ob „PSM-DOK“ für Thüringer Betriebe genutzt werden kann. Im Laufe des Jahres soll weiterhin, die vom Julius Kühn-Institut programmierte EDV-Lösung, „DiPAge“ kostenfrei für Nutzer in ganz Deutschland zur Verfügung stehen.
Zur Unterstützung kann ggf. die als Download bereitgestellte Excel-Tabelle Verwendung finden. Diese enthält alle nach Durchführungs-VO 564/2023 geforderten Angaben. Für jeden Schlag muss ein extra Tabellenblatt ausgefüllt werden. Drop-Down-Listen liegen für die Auswahl der ‘Art der Verwendung‘, der ‘Anbauart‘ und der entsprechenden Einheiten vor. Alle weiteren Eingaben müssen vom Anwender selbstständig getätigt werden. Das Formular enthält außerdem ein Feld für Bemerkungen, dort können Besonderheiten der Behandlung (z. B. unterschiedliche Sätze) angegeben werden. Das Formular ist bist auf die editierfähigen Zellen schreibgeschützt, die Reiter können aber kopiert/vervielfältigt und umbenannt werden. Es sollte aber bedacht werden, dass das auf Excel basierende Format der Vorlage als nicht maschinelesbar nach DVO (EU) 2023/564 anzusehen und deshalb über das Jahr 2026 hinaus voraussichtlich nicht mehr rechtskonform ist.
| aufzuzeichnende | Beispiel | Erläuterung |
Anwender | Name | Max Mustermann | Name, Vorname |
Kultur | Bezeichnung | Apfel | Kulturpflanze/ Flächennutzung |
EPPO-Code | MABSD | Nutzung des EPPO-Codes | |
BBCH-Stadium | BBCH 65 | bei Indikationen mit Einschränkungen zum | |
PSM- | Datum | 16.04.2026 |
|
Uhrzeit (Start) | 10:00 Uhr | bei Indikationen mit zeitlichen Einschränkungen (z. B. Bienenschutzeinstufung: B2 „nach tägl. Bienenflug bis 23 Uhr“ oder Wirkstoff Clomazone mit AWB NT127 | |
PSM-Bezeichnung | Sercadis | vollständiger Name des PSM | |
PSM-Zulassungs-Nr. | 008004-00 |
| |
Menge PSM | 0,1 l/ha | in Menge pro Fläche (kg/ha, l/ha) | |
Fläche | Georeferenzierte | DK49302D01 | verschiedene Möglichkeiten z. B. aus geobasierten Beihilfeantrag, GPS-Koordinate, Feldblock-ID, Flurstücks-Nr. |
Behandelte | 4,7 ha | Umfang der behandelten Einheit | |
Art der | Oberflächen | Oberfläche | z. B. Agrarflächen, Gleisanlagen, Nichtkulturland |
geschlossene Räume | z. B. Lager, Gewächshäuser | ||
Saat- und Pflanz- | z. B. Beizanlagen |