Anzeigepflichten für Dienstleister und Berater im Pflanzenschutz

Wer in Thüringen Pflanzenschutzmittel für andere in Dienstleistung ausbringt und wer zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beratend tätig ist, hat dies dem TLLLR, Referat 23 (Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum), mit dem entsprechenden Formblatt mitzuteilen. Bei vorliegenden Voraussetzungen erfolgt eine Aufnahme in das Landesregister mit entsprechender Bestätigung. Diese Bestätigung ist vom Antragssteller für Kontrollzwecke aufzubewahren.

Jede gemeldete Person muss einen gültigen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis besitzen. Die jeweiligen Anzeigeformulare enthalten weitere Hinweise. Die Anzeigen müssen vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Neben der Erstanzeige sind auch Änderungen (Personenkreis, Betriebsangaben) und die Beendigung der Tätigkeit unverzüglich mitzuteilen. Eine nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte Registrierung ist bußgeldbewehrt. Es erfolgen systematische und anlassbezogenen Kontrollen.

Zu den Antragsformularen: Anzeige der Anwendung, Beratung bzw. Handel mit Pflanzenschutzmitteln

Ihre Anzeige richten Sie bitte an pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de 
Eine zusätzliche postalische Übersendung ist nicht erforderlich.

 

 

Christina Schönheit

TLLLR
Ref. Pflanzenschutz u. Saatgut
99090 Erfurt
Kühnhäuser Straße 101
Tel.: 0361-574198142
Fax: 0361-574198140