Ackerbau – Ordentliche Bedingungen für anstehende Arbeiten im Pflanzenschutz
Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 22.03.2019
Im Beratungsgebiet Main-Tauber herrschen gute Bedingungen für die Durchführung von anstehenden Arbeiten im Pflanzenschutz. Die Pflanzenschutzexperten H. Lindner und T. Bender geben heute einen kulturspezifischen Überblick darüber, welche Arbeiten in der nächsten Zeit anstehen.
Winterraps: Der Raps startet in den warmen Lagen nun mit zügigem Längenwachstum. Die Düngung sollte jetzt unbedingt abgeschlossen werden. In warmen Lagen scheint der Zuflug der Stängelschädlinge nahezu so gering zu sein, dass er fast keine Rolle mehr spielt. In kühleren Höhenlagen könnte es jedoch sein, dass die Rüsselkäferzuflug die Schadensschwelle von 20 bis 30 Käfer/Gelbschale innerhalb von 3 Tagen noch überschreitet. In der Mehrzahl der Fälle wird es nun auf die Überwachung des Rapsglanzkäferbefalls in den Blütenknospen ankommen. Bisher stellen die Taubertäler Experten noch geringes Auftreten fest, es besteht also noch kein dringender Handlungsbedarf!
Der Expertenrat: Bei gleichzeitigem Auftreten von Rüsselkäfern und den ersten Rapsglanzkäfern eignet sich das Produkt Trebon mit 200 ml/ha. Muss gegen Rapsglanzkäfer behandelt werden kann dies vor der Blüte mit Avaunt 170 ml/ha oder letztmalig mit Plenum 50 WG mit 150 g/ha erfolgen. Achtung: Plenum sollte wegen auslaufender Zulassung aufgebraucht werden - bitte die B1 Auflage beachten!
Unkrautbekämpfung im Wintergetreide: Ackerfuchsschwanzbekämpfungen sollten jetzt unbedingt zum Abschluss kommen. Der Auflauf der breitblättrigen Unkräuter ist in unserer Region allgemein als eher unterdurchschnittlich zu bewerteten. Deshalb sollte mit der Bekämpfung von Klettenlabkraut noch abgewartet werden. In Spätsaaten von Winterweizen - z.B. nach Zuckerrübe oder auch nach Mais - bietet sich auch nächste Woche noch ein passender Anwendungszeitraum.
Tipp: Bei geringem Unkrautdruck und trockenen Bedingungen auf „schüttfähigen“ Böden der Striegeleinsatz eine Alternative zum Herbizideinsatz sein. Zu beachten dabei ist, dass ein Auftreten von beispielsweise Klettenlabkraut oder Kamille eine geringere Toleranz erlaubt als Vogelmiere, Stiefmütterchen oder Ehrenpreis.
Erbsen/Ackerbohnen: Wenn Erbsen schon vor ca. 3 Wochen gesät wurden und die Pflanzenschutzmaßnahme steht bis heuer noch aus, müssen die entsprechend einsetzbaren Vorauflaufprodukte nun zügig auf die zu behandelnden Flächen ausgebracht werden bevor die Erbsen durchstoßen.
„Spritzentüv“: Bei den Landtechnikwerkstätten wird demnächst wieder die Pflanzenschutzgerätekontrolle durchgeführt. Pflanzenschutzspritzen müssen alle 3 Jahre überprüft werden. Für die entsprechenden Spritzen sollte also rechtzeitig einen Termin ausgemacht werden.