Herr Dr. J. Zimmer
LELF
Abteilung Pflanzenschutz
Grundsatz, Versuchswesen
Müllroser Chaussee 54
15236 Frankfurt (Oder)
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Gemäß der Zustimmung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel vom 27. April 2018 wird die Verwendung der drei neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam im Pflanzenschutz weiter eingeschränkt. Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen dürfen künftig nur noch in festen Gewächshäusern und zur Behandlung von Saatgut, das im Gewächshaus angebaut wird, angewendet werden. Die entsprechenden Pflanzen dürfen später nicht im Freien ausgepflanzt werden, sondern müssen bis zur Ernte bzw. Verwertung im Gewächshaus bleiben. Entsprechende Durchführungsverordnungen der Europäischen Kommission für die drei Wirkstoffe sollen 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Danach müssen die Mitgliedstaaten innerhalb von 3 Monaten die Zulassungen der Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen beenden oder entsprechend den neuen Vorgaben ändern. In Deutschland sind aktuell 14 Pflanzenschutzmittel mit den genannten Wirkstoffen zugelassen. Neun davon sind Mittel zur Behandlung von Zuckerrüben- und Futterrübensaatgut. Ansonsten sind Spritzoder Gießanwendungen in verschiedenen Kulturen zugelassen. Darunter sind sowohl Gewächshausals auch Freilandanwendungen. Die Mittel sind bienengefährlich und dürfen nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden.
(Fachmeldung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit v. 27.04.2018)
Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sind die Gebrauchsanleitung sowie die Auflagen zum Anwender-, Verbraucher- und Umweltschutz stets einzuhalten!