Änderungen der Landesdüngeverordnung Rheinland-Pfalz
Am 31.12.2022 ist die Änderung der Landesdüngeverordnung in Kraft getreten. Mit der Neufassung werden nicht nur die neuen, ab 01.01.2023 geltenden, mit Nitrat belasteten und mit Phosphat eutrophierten Gebiete ausgewiesen (maßgeblich ist die Darstellung im GeoBox-Viewer), sondern unter anderem eine für Landwirte wichtige Änderung an der bisherigen Landesdüngeveroednung vorgenommen.
Die in Nitrat belasteten und/oder mit Phosphat eutrophierten Gebiete erforderliche Untersuchungspflicht von Wirtschaftsdüngern gilt nicht mehr für Festmist von Huftieren und Klauentieren.
In Nitrat belasteten Gebieten gilt (verkürzt):
- Zusammenfassung der Düngebedarfsermittlung (im roten Gebiet) bis 31.03. und Reduktion der Menge um 20%,
- Herbstdüngung im Ackerbau nur noch zu Feldfutter, ZF mit Futternutzung und Raps (letzterer nur wenn weniger als 45kg/ha N-min),
- erweiterte Sperrfrist für Festmist von Huf- und Klauentieren mit mehr als 1,5%N in der TM vom 01.11. bis 31.01.,
- erweiterte allg. Sperrfirst für Grünland und Feldfutterbau vom 01.10. bis 31.01 (org. und mineralische N-Düngemittel mit mehr als 1,5%N in der TM),
- Grünland und Feldfutterbau max. 60 kg N/ha ab/nach dem 01.09.,
- ab 50 ha Ackerfläche (im roten Gebiet) mindestens 2 N-min-Proben und pro angefangene weitere 100 ha mindestens eine weitere N-min-Probe ziehen,
- Untersuchungspflicht für Wirtschaftsdünger, außer Festmist von Huf- und Klauentieren (ab 750 kg Gesamt-N dreijährig, ab 2500 kg Gesamt-N jährlich).
- Nach dem 01.02. gesäte Sommerungen dürfen nur mit N-haltigen Düngemitteln (mehr als 1,5%N in der TM) gedüngt werden, wenn zuvor eine Zwischenfrucht angebaut wurde die nicht vor dem 15.01. umgebrochen wurde (Ausnahme bei Ernte der Vorfrucht nach dem 01.10. und Trockengebiete <550 mm Jahresniederschlag).
In Phosphat eutrohpierten gilt (verkürzt):
- Untersuchungspflicht für Wirtschaftsdünger, außer Festmist von Huf- und Klauentieren (dreijährig, ab 2500kg Gesamt-N jährlich),
- P-Bodenuntersuchung für alle Flächen egal welcher Größe. Schläge unter 0,5 ha können bis 2 ha zusammengefasst werden.
Die Details finden Sie unter:
https://www.düngeberatung.rlp.de/Duengung/Ackerbau-/-Gruenland/Ackerbau-und-Gruenland