Maisherbizide Teil 3 - Beschränkungen Nicosulfuron-Mittel
Herbizide mit dem Wirkstoff Nicosulfuron unterliegen besonderen Beschränkungen.
Folgende Auflagen sind zu beachten:
„NG 326 / 326-1 Die maximale Aufwandmenge von 45 g Wirkstoff / Nicosulfuron pro Hektar auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.“
Das heißt, sie dürfen nur eines der unten genannten Gräsermittel in der max. zugelassenen Aufwandmenge anwenden. Damit haben sie je nach Mittel die erlaubten 45 g Wirkstoff je Hektar bereits weitgehend ausgeschöpft. Darüber hinaus dürfen sie im folgenden Jahr keine Herbizide mit dem Wirkstoff Nicosulfuron ausbringen.
„NG 327 Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Nicosulfuron.“
Sie müssen demnach auf einen anderen Sulfonylharnstoff gegen Gräser und Hirsen ausweichen. Z.B. Maisterflüssig, Cato/Escape. Betroffene Mono-Maisanbauer sollten hierzu Beratung einholen. Folgende Produkte sind u. a. betroffen.
Ikanos
Diniro
Milagro forte
Primero
Elumis
Motivell forte
Principal
Bandera
Kanos
Nicogan
Samson 4 SC
Cirontil
Kelvin Ultra
Templier
Nicosulfuron-Mittel