Stehenlassen von Streifen auf Grünland und im Ackerfutterbau / wildtierschonende Mahd

Für den Schutz von Jungtieren, Wiesenvögeln, Niederwild sowie Insekten können Streifen auf Grünland oder im Ackerfutter bei der Mahd stehen gelassen werden. Diese sogenannten Altgrasstreifen schaffen Deckungs- und Rückzugsräume während und nach der Mahd. Die Streifen können am Schlagrand, entlang von Zäunen, Gräben und Fließgewässern oder auch mal mitten im Schlag angelegt werden. 

Seit 2023 können landwirtschaftliche Betriebe im Zuge der neuen Öko-Regelung 1d eine Förderung auf Dauergrünland für Altgrasstreifen oder –flächen von bis zu 900,- € pro Jahr und ha erhalten. Diese geförderten Streifen müssen bis zum 01.09. stehen bleiben, sodass die meisten Jungtiere die sichere Kinderstube verlassen haben. 

Ebenfalls sehr wertvoll ist das sogenannte alternierende Mähen bei dem bei jedem Schnitt ein Teilbereich an einem anderen Ort auf der Fläche ungemäht bleibt. In diesem Fall ist diese Maßnahme jedoch nicht förderfähig. 

Die optimale Breite von Grasstreifen mit verzögerter Nutzung liegt bei 3 bis 15 Metern; es können aber auch nicht-streifenförmige Flächen stehen gelassen werden. Wird an den Stellen zusätzlich die Düngung reduziert, unterstützt dies eine artenreiche Wiesen-Flora, die viele Insekten anzieht. 

Generell ist beim Schnitt das wildtierschonende Mähen von innen nach außen, bzw. von einer Seite zur anderen zu beachten – dabei gibt man Wildtieren auch die Möglichkeit, in Richtung der Altgrasstreifen auszuweichen. Auf Flächen ab 1 ha Größe ist eine Mahd von außen nach innen laut Landesnaturschutzgesetzt ohnehin verboten. Zum Schutz der größeren Tiere, wie Rehkitze, bei der Mahd hat sich außerdem der vorherige Einsatz von Wärmebilddrohnen als zuverlässige Maßnahme bewährt. 

Wo möglich empfiehlt sich die Verwendung von Balkenmähern, da diese im Gegensatz zu anderen Mähgeräten die direkten Mähverluste von Insekten und anderen Kleinstlebewesen geringhalten. Solch ein Einsatz schonender Mähtechnik kann, nach Absprache mit dem jeweiligen Kreis oder der Biologischen Station, auf Flächen des Vertragsnaturschutzes (Paket 5520), mit 130,- € pro ha und Jahr gefördert werden.

Weitere Informationen zu Altgrasstreifen und deren Förderung, sowie ausführliche Hinweise zur Vermeidung von Wildtierverlusten finden Sie unter www.biodiversitaet-nrw.de.