Notfallzulassung für Closer in Salate in der Jungpflanzenanzucht

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Insektizid Closer (Wirkstoff Sulfoxaflor) zur Behandlung von Salaten gegen Blattläuse während der Jungpflanzenanzucht im Gewächshaus ausgesprochen. Die Zulassung ist für die Zeit vom 6. Juli 2026 bis zum 2. November 2026 für 120 Tage erteilt worden. Die zugelassene Menge wurde auf 600 Liter, ausreichend für ca. 3.000 ha, begrenzt.
Nach Ablauf des Anwendungszeitraums gilt für die in der Tabelle aufgeführte Indikation anschließend ein Anwendungsverbot.

Präparat
(Wirkstoff)

Kulturen
(Bereich)

Aufwand

Schadorganismus/
Anwendung

Wartezeit

Closer
(120 g/l 
Sulfoxaflor)

 

Salate (LACSS) 
(Gewächshaus)
(Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen)

2 ml/1.000 Pflanzen in 1 l Wasser/m²
max. 1 Anw.

 

Gegen Blattläuse, nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf, bis einen Tag vor dem Pflanzen, Anwendung als Gießbehandlung
Kultur: BBCH 11-16
#Jungpflanzenanzucht

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Anwendungsbestimmungen: NW468, NZ113, SS110-1, SS120-1, SS2101
Auflagen: EB001-2, NB6611 (B1), NN3001, WH952, WMI4C, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SS206
ohne Kodierung: „Zum Schutz von Wildbienen und anderen Bestäuberinsekten darf das Auspflanzen der behandelten Jungpflanzen ausschließlich auf Flächen erfolgen, auf denen keine blühenden Pflanzen stehen oder im weiteren Verlauf zur Blüte kommen. Dies gilt entsprechend für Pflanzen, die aus anderen Gründen attraktiv für Bienen sein könnten (z. B. Honigtau).“
Sonstige Hinweise: NN1002