Notfallzulassungen für die Verwirrungsmethode CHRYSOTEC

Notfallzulassung für Verwirrungsmethode CHRYSOTEC

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Insektizid CHRYSOTEC eine Notfallzulassung zur Bekämpfung von freifressenden Schmetterlingsraupen in Fruchtgemüse im Gewächshaus erteilt. Die Notfallzulassung wurde für die Zeit vom 7. Mai 2026 bis zum 3. September 2026 für 120 Tage ausgesprochen. Die zugelassene Menge ist auf 12.600 Dispenser, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 42 ha, begrenzt. 

Präparat
(Wirkstoff)

Kulturen
(Bereich)

Aufwand

Schadorganismus/
Anwendung

Warte-
zeit

CHRYSOTEC

(Z)-7-Dodecen-1-ylacetat, (Z)-9-Tetradecen-1-ylacetat)

Fruchtgemüse (NNNVF)

(Gewächshaus)

300 Dispenser pro ha aufhängen,

max. 1 Beh. in dieser Anwendung, max. 2 Beh. für die Kultur bzw. je Jahr

Gegen freifressende Schmetterlingsraupen, nach Warndienstaufruf – vor oder unmittelbar nach dem Pflanzen

Kultur: BBCH 32-89

F

Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweise: 

NW470, EB001-2, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SS206, NB663 (B3), NN1001, NN1002