Notfallzulassungen für Fonganil Gold in der Jungpflanzenanzucht

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Fungizid Fonganil Gold (Wirkstoff Metalaxyl-M) eine Notfallzulassung zur Behandlung der Jungpflanzen von Salat-Arten und frischen Kräutern bei der Anzucht im Gewächshaus gegen Falschen Mehltau ausgesprochen. Die Notfallzulassung ist für 120 Tage für den Zeitraum vom 30. September 2025 bis zum 27. Januar 2026 erteilt worden. Die zugelassene Menge wurde auf 200 Liter, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 80 ha, begrenzt.

Nach Ablauf des Anwendungszeitraums gilt für die in der Tabelle aufgeführte Indikation anschließend ein Anwendungsverbot.

Präparat
(Wirkstoff)

Kulturen
(Bereich)

Aufwand

Schadorganismus/
Anwendung

Wartezeit

Fonganil Gold

(465,16 g/l Metalaxyl-M)

 

Salat-Arten, frische Kräuter (Jungpflanzenanzucht zur anschließenden Pflanzung im Freiland oder Gewächshaus)

(NZ113: Anwendung nur in Gewächshäusern auf versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen)

0,25 ml/m² 
in 2 l Wasser/m²,

max. 1 Anw.

 

Gegen Falsche Mehltaupilze,

in der Jungpflanzenanzucht ab BBCH 12 gießen

Salat-Arten: 
60 Tage

Frische Kräuter (außer Basilikum): 
28 Tage

Basilikum: 
42 Tage

Anwendungsbestimmungen: SE110, SF184, SS110-1, SS120-1
Auflagen: EB001-2, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SS206, VA230, NN3001, NN3002
Sonstige Hinweise: NB663 (B3)