Notfallzulassungen für Lumiposa 625 FS
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für die Insektizidbeize Lumiposa 625 FS (Cyantraniliprole) eine Notfallzulassung zur Bekämpfung der Bohnenfliege (Delia platura) in Buschbohne und Stangenbohne erteilt. Die Notfallzulassung gilt für die Zeit vom 1. April 2026 bis zum
29. Juli 2026 für die Behandlung des Saatgutes und vom 1. Juni 2026 bis zum 28. September 2026 zur Aussaat des zuvor behandelten Saatgutes auf ca. 500 ha Anbaufläche. Die zugelassene Menge wird auf 16 Liter begrenzt.
Nach Ablauf des genannten Anwendungszeitraumes gilt für die in der Tabelle aufgeführte Indikation anschließend dann ein Anwendungsverbot.
Präparat | Kultur | Aufwand | Schadorganismus/ | Wartezeit |
Lumiposa 625 FS (625 g/l | Buschbohne (PHSVN), (Freiland) | 8 ml/100.000 Samen/ha, max. 400.000 Samen/ha, | Gegen Bohnenfliege (Delia platura), | F |
Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendungsbestimmungen: NH364, NH677, NH679, NH680, NH681-3, NH682, NH6831-1, NH684, NT699-1, NW470,
SF6142-1, SF6161-1, SF618-1, SS1201-1, SS2204, ST1202, ST1261, ST1271
NH unkodiert: Auf Packungen mit behandeltem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Diese Ausbringung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole oder damit behandeltes Saatgut ausgebracht wurde."
(Ohne Kodierung): Für jede Rezeptur muss am Anfang des Produktionsprozesses mit Hilfe der Heubach-Methode nachgewiesen und dokumentiert werden, dass die Wirkstoffmenge im Staub, die vom behandelten Saatgut abgerieben werden kann (Heubach a.s.-Wert), den Wert von 6,8 mg Cyantraniliprole pro Saatgutmenge für einen Hektar nicht überschreitet.
Dieser Nachweis ist für alle Rezepturen einmal im Kalenderjahr oder zu Beginn der Beizsaison nach einer Produktionspause zu erbringen und zu dokumentieren. Es sind bei neuen Saatgutpartien und spätestens alle 2 Wochen Rückstellproben des behandelten Saatgutes aus dem Produktionsprozess zu ziehen, die eine Bestimmung des Heubach a.s.-Wertes ermöglichen.
Diese Rückstellproben sind mindestens 12 Monate aufzubewahren. Änderungen in der Art und Menge der eingesetzten Zusatzstoffe oder beim Einsatz neuer Beizgerätetechnik erfordern einen neuen Nachweis. Behandeltes Saatgut, dessen Heubach a.s.-Wert den Wert von 6,8 mg Cyantraniliprole pro Saatgutmenge für einen Hektar überschreitet, ist als nicht verkehrsfähig
anzusehen.
Auflagen: NN3001, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, EB001-2, WH952, WMI28