Notfallzulassungen für Nermady

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Nermady (8-Methyldecan-2-yl-propanoate) eine Notfallzulassung gegen den Westlichen Maiswurzelbohrer an Zuckermais erteilt. Die Notfallzulassung gilt für die Zeit vom 01. April 2026 bis zum 29. Juli 2026 für 120 Tage. Die zugelassene Menge wird auf 20.000 kg, ausreichend für eine Fläche von 5000 ha (Mais und Zuckermais), begrenzt.

Nach Ablauf des genannten Anwendungszeitraumes gilt für die in der Tabelle aufgeführte Indikation ein Anwendungsverbot.

Präparat
(Wirkstoff)

Kultur
(Bereich)

Aufwand

Schadorganismus/
Anwendung

Wartezeit

Nermady 
(8-Methyldecan-2-yl-propanoate)

Zuckermais 
(ZEAMZ)
 (Freiland)

4 kg/ha in 150-400 l Wasser pro ha,

max. 1 Anw.

Gegen Westlichen Maiswurzelbohrer (Diabrotica virgifera 
virgifera), kurz vor Beginn des Käferfluges bis zum Käferflug
Kultur: BBCH 17-75

F

F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Auflagen: SP1, NW642-1, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206
Sonstige Hinweise: NB6641 (B4)