Notfallzulassungen für Proplant in Kopfkohlen und Kohlrabi
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Fungizid Proplant (Wirkstoff Propamocarb) eine Notfallzulassung gegen Falschen Mehltau in Kopfkohle und Kohlrabi erteilt. Die Notfallzulassung wurde für die Zeit vom 20. Mai 2026 bis zum 16. September 2026 für 120 Tage ausgesprochen. Die zugelassene Menge wird auf 10.800 Liter, ausreichend zur Behandlung von 4.360 ha begrenzt.
Nach Ablauf des genannten Anwendungszeitraumes gilt für die in der Tabelle genannte Indikation ein
Anwendungsverbot.
Präparat | Kultur | Aufwand | Schadorganismus/ | Wartezeit |
Proplant | Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl, NNNKK) | 1,3 l/ha in | Gegen Falschen Mehltau (Peronospora parasitica), bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis | 14 |
Kohlrabi (BRSOG) | 1,3 l/ha in | Gegen Falschen Mehltau (Peronospora parasitica), bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis | 14 |
Anwendungsbestimmungen:
(NG402) – für die Anwendung in Kopfkohl (3 x 1,3 l/ha): Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
SF275-EEGE, SF276-7GE, SS110-1, SS2101, SS530, SS610
Auflagen: EB001-1, SP1, NW642-1, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206
Sonstige Hinweise: NB6641 (B4), NN130, NN160, NN165