Notfallzulassungen für Proplant in Kopfkohlen und Kohlrabi
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Fungizid Proplant Energy (Wirkstoff Propamocarb) erneut eine Notfallzulassung gegen Falschen Mehltau in Kopfkohle und Kohlrabi erteilt. Die Notfallzulassung wurde für die Zeit vom 17. September 2026 bis zum 14. Januar 2027 für 120 Tage ausgesprochen. Die zugelassene Menge wird auf 5.400 Liter, ausreichend zur Behandlung von 4.360 ha, begrenzt.
Nach Ablauf des genannten Anwendungszeitraumes gilt für die in der Tabelle genannte Indikation ein Anwendungsverbot.
Präparat | Kultur | Aufwand | Schadorganismus/ | Wartezeit |
Proplant (604 g/l Propamocarb) | Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl, NNNKK) (Freiland) | 1,3 l/ha max. 3 Anw. | Gegen Falschen Mehltau (Peronospora parasitica), bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis Kultur: BBCH 13-39 | 14 |
Kohlrabi (BRSOG) (Freiland) | 1,3 l/ha max. 2 Anw. | Gegen Falschen Mehltau (Peronospora parasitica), bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis Kultur: BBCH 13-39 | 14 |
Anwendungsbestimmungen:
(NG402) – für die Anwendung in Kopfkohl (3 x 1,3 l/ha): Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächen-gewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
SF275-EEGE, SF276-7GE, SS110-1, SS2101, SS530, SS610
Auflagen: EB001-1, SP1, NW642-1, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206
Sonstige Hinweise: NB6641 (B4), NN130, NN160, NN165