Notfallzulassungen für SIVANTO prime

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Antrag des BLAG-Lück UAG Gemüsebau darüber hinaus eine Notfallzulassung für das Insektizid SIVANTO prime (Wirkstoff Flupyradifurone) zur Bekämpfung von Blattläusen und Weiße Fliege in Spinat und verwandten Arten im Freiland erteilt. Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 6. Mai bis zum 2. September 2025 für 120 Tage. Die zugelassene Menge wurde auf 314 Liter, ausreichend für eine Behandlung auf 500 ha Anbaufläche, begrenzt.

Nach Ablauf des genannten Anwendungszeitraumes gilt für die in der Tabelle aufgeführte Indikation 
anschließend ein Anwendungsverbot.

Präparat
(Wirkstoff)

Kultur
(Bereich)

Aufwand

Schadorganismus/
Anwendung

Warte-zeit

SIVANTO prime

(200 g/l Flupyradifurone)

Spinat und verwandte Arten 

(Freiland)

0,625 l/ha,
in 300-600 l Wasser/ha,

max. 1 Anw.

Gegen Blattläuse und Weiße Fliege, nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf

Kultur: BBCH 12-41

3

Anwendungsbestimmungen: NW470, NG405, NG371.1189, NG372.1189, NW607-2, SS110-1, SS2101, SS530, SS610
NW unkodiert: „Zwischen behandelten Flächen und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben.“
Auflagen: EB001-2, NB6611 (B1), NN3001, NN3002, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206