Notfallzulassungen für SIVANTO prime in Blumenkohle, Kopfkohle, Möhre und Rote Bete

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Antrag des BLAG-Lück UAG Gemüsebau verschiedene Notfallzulassungen für das Insektizid SIVANTO prime (Wirkstoff Flupyradifurone) in Blumenkohle, Kopfkohle, Möhre und Rote Bete erteilt. Die Notfallzulassungen gelten für den Zeitraum vom 23. Mai bis zum 19. September 2025 für 120 Tage. Die zugelassenen Mengen wurden auf 3.815 Liter (ausreichend für 6.104 ha Anbaufläche) für Blumenkohle und Kopfkohle gegen Blattläuse oder Weiße Fliege sowie 250 l (ausreichend für 400 ha) gegen Glasflügelzikaden, 57 Liter (ausreichend für 150 ha Anbaufläche) für Möhre sowie 85 Liter (ausreichend für 337 ha Anbaufläche) für Rote Bete, begrenzt. 

Nach Ablauf des genannten Anwendungszeitraumes gilt für die in den nachfolgenden Tabellen aufgeführten Indikationen anschließend ein Anwendungsverbot.

Präparat
(Wirkstoff)

Kultur
(Bereich)

Aufwand

Schadorganismus/
Anwendung

Wartezeit

SIVANTO prime

(200 g/l Flupyradifurone) 

Blumenkohle (Blumenkohl, Brokkoli, Chinesischer Brokkoli), Kopfkohle (Rot-, Weiß-, Spitz-, Wirsing- und Rosenkohl)

(Freiland)

Blumenkohle:
0,625 l/ha in mind. 300 Wasser/ha

 

Kopfkohle:

0,625 l/ha in mind. 500 Wasser/ha

 

max. 1 Anw.

Gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren, nach Warndienstaufruf durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst

Kultur Blumenkohle: 
BBCH 41-49

Kultur Kopfkohle: 
BBCH 12-39

3

Gegen Blattläuse und Weiße Fliege, beim Erreichen von Schadschwellen oder nach Warndienstaufruf

Kultur Blumenkohle: 
BBCH 41-49

Kultur Kopfkohle: 
BBCH 12-39

3

Anwendungsbestimmungen: NW470, NG371.1189, NG372.1189, NG405, NW607-2, SF275-EEGE, SS110-1, SS2101, SS530, SS610 sowie 
NW unkodiert: „Zwischen behandelten Flächen und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben.“
NW unkodiert für die Anwendung gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren: „Anwendung nur, wenn die Notwendigkeit der Bekämpfungsmaßnahme durch einen amtlichen Warndiensthinweis der zuständigen Behörde belegt ist.“
Auflagen: EB001-2, NB6611 (B1), NN3001, NN3002, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206

 

Präparat
(Wirkstoff)

Kultur
(Bereich)

Aufwand

Schadorganismus/
Anwendung

Wartezeit

SIVANTO prime

(200 g/l Flupyradifurone) 

Möhre

(Freiland)

0,375 l/ha in 300-600 Wasser/ha,

max. 1 Anw.

Gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren, nach Warndienstaufruf durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst

Kultur: BBCH 19-49

21

Anwendungsbestimmungen: NW470, NG371.1189, NG372.1189, NG405, NW607-2, SS110-1, SS2101, SS530, SS610 sowie 
NW unkodiert: „Zwischen behandelten Flächen und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben.“
NW unkodiert für die Anwendung gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren: „Anwendung nur, wenn die Notwendigkeit der Bekämpfungsmaßnahme durch einen amtlichen Warndiensthinweis der zuständigen Behörde belegt ist.“
Auflagen: EB001-2, NB6611 (B1), NN3001, NN3002, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206

 

Präparat
(Wirkstoff)

Kultur
(Bereich)

Aufwand

Schadorganismus/
Anwendung

Wartezeit

SIVANTO prime

(200 g/l Flupyradifurone) 

Rote Bete

(Freiland)

0,25 l/ha in 300-600 Wasser/ha,

max. 1 Anw.

Gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren und gegen Blattläuse, nach Warndienstaufruf durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst

Kultur: BBCH 19-49

7

Anwendungsbestimmungen: NW470, NG405, NW605-2, NW606, SS110-1, SS2101, SS530, SS610 sowie 

NW unkodiert: „Zwischen behandelten Flächen und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben.“
NW unkodiert für die Anwendung gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren: „Anwendung nur, wenn die Notwendigkeit der Bekämpfungsmaßnahme durch einen amtlichen Warndiensthinweis der zuständigen Behörde belegt ist.“
Auflagen: EB001-2, NB6611 (B1), NN3001, NN3002, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206

 

Wichtig:

Alle Notfallzulassungen für SIVANTO prime gegen die Glasflügelzikade/Blattläuse, in denen ein Einsatz erst nach Warndienstaufruf erfolgen darf, dürfen auch nur nach einem amtlichen Warndienstaufruf eingesetzt werden!
Dieser Warndienstaufruf erfolgt in NRW ausschließlich durch die zuständige Behörde (Pflanzenschutzdienst). 

Behandlungen ohne amtlichen Warndienstaufruf bzw. rein prophylaktische Behandlungen entsprechen nicht der jeweils erteilten Notfallzulassung und stellen damit einen Verstoß gegen die mit der Zulassung erteilten Bestimmungen dar.