Notfallzulassungen für SIVANTO prime in Salaten, Rucola-Arten und verschiedene Baby-Leaf-Salate
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Antrag des BLAG-Lück UAG Gemüsebau darüber hinaus eine Notfallzulassung für das Insektizid SIVANTO prime (Wirkstoff Flupyradifurone) zur Bekämpfung von Blattläusen an Salate, Rucola-Arten, Blatt- und Stielgemüse, Hülsengemüse, Wurzel- und Knollengemüse erteilt. Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 13. Juni bis zum 10. Oktober 2025 für 120 Tage. Die zugelassene Menge wurde auf 2.166 Liter zur Behandlung von 3.465 ha Anbaufläche begrenzt.
Nach Ablauf des genannten Anwendungszeitraumes gilt für die in der Tabelle aufgeführten Indikationen anschließend ein Anwendungsverbot.
Präparat | Kultur | Aufwand | Schadorganismus/ | Wartezeit |
SIVANTO prime (200 g/l Flupyradifurone) | Salate, Rucola-Arten (Freiland) | 0,625 l/ha in 300 - 600 l Wasser/ha, max. 1 Anw. | Gegen Blattläuse, nach Erreichen der Bekämpfungsschwelle o. nach Warndienstaufruf, spritzen Kultur: BBCH 12 - 41 | 3 |
Blatt- + Stielgemüse, Hülsengemüse, Wurzel- + Knollen- (Freiland) | 0,625 l/ha in 300 - 600 l Wasser/ha, max. 1 Anw. | Gegen Blattläuse, nach Erreichen der Bekämpfungsschwelle o. nach Warndienstaufruf, spritzen Kultur: BBCH 12 - 18 * = Verwendung als Baby-Leaf-Salate | 3 * |
Anwendungsbestimmungen: NW470, NG371.1189, NG372.1189, NG405, NW607-2, SS110-1, SS2101, SS530, SS610,
NW unkodiert: „Zwischen behandelten Flächen und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben.“
Auflagen: EB001-2, NB6611 (B1), NN3001, NN3002, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206