Widerruf der Zulassung von Goltix Gold in Minze-Arten

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Anwendung von Goltix Gold in Minze-Arten zur Verwendung als Arzneipflanze / Verwendung als teeähnliches Erzeugnis gegen Einjähriges Rispengras und Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter widerrufen. Für den in dem Pflanzenschutzmittel enthaltenen Wirkstoff Metamitron gilt gemäß Verordnung (EU) Nr. 2021/644 der Rückstandshöchstgehalt von 0,15 mg/kg. Die mit der Zulassung eingereichten Rückstandsdaten unterstützen den derzeit gültigen RHG nicht. Bereits behandeltes Erntegut darf nicht als Lebens- oder Futtermittel verwendet werden.