Ackerbau – Handlungsbedarf?
Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 10.05.2024
„Die kalten Nächte Ende April haben zu ungewöhnlich Frostschäden in vielen Kulturen geführt. Nussbäume und Reben leiden im Taubergebiet häufig unter Spätfrösten. Nachdem heuer jedoch auch Erfrierungen u.a. an Eschen, Buchshecken und Schwarzdorn auffallen, sind lokale Schäden in Wintergerste und Raps wenig verwunderlich. Für eine verlässliche Beurteilung ist es noch zu früh. Vor allem Raps kann viel kompensieren,“ so das versierte Pflanzenschutzexpertenteam aus Bad Mergentheim H. Lindner und T. Bender für ihr Beratungsgebiet.
Winterweizen: Wie bereits in den vorangegangenen Meldungen beschrieben, raten wir in bisher unbehandeltem Weizen zu einer zeitnahen abschließenden Behandlung, sobald das Fahnenblatt ausgebildet ist. Sofern in den letzten 3 Wochen eine Vorbehandlung durchgeführt wurde, kann noch einige Tage länger abgewartet werden. Dort wo in den entsprechend anfälligen Sorten (Campesino, Chevognon, u.a.) Gelbrostnester sichtbar sind, muss umgehend reagiert werden.
Sommergerste: Die meisten Bestände präsentieren sich gesund und frohwüchsig. Ausnahmen sind Mulchsaatbestände nach Vorfrucht Gerste, die bereits schon rel. stark mit Netzflecken befallen sein können. Da in den meisten Fällen in der nächsten Woche bereits das Fahnenblatt ausgebildet sein wird, empfehlen wir bei Starkbefall die abschließende Behandlung vorzuziehen. Der Zusatz von Folpan sollte erst dann erfolgen, wenn das Fahnenblatt voll ausgebildet ist. In üppigen Beständen, auf guten Standorten, kann bei anhaltender guter Wasserversorgung eine Wachstumsreglermaßnahme in Erwägung werden (bspw. 0,2-0,3l/ha Moddus/Prodax). In gesunden Beständen auf flachen Muschelkalkstandorten besteht momentan i.d.R. noch kein Handlungsbedarf.
Mais: Beobachten Sie den Unkrautauflauf in ihren Flächen. Je stärker der Befallsdruck, desto früher sollten die Behandlungsmaßnahmen erfolgen. Beachten Sie, dass heuer der Einsatz von S-Metolachlorhaltigen Produkten (bspw. ‚Dual‘-Produkte) letztmalig möglich und deren Einsatz in WSG verboten ist. Weiterhin in WSG verboten bleibt auch der Einsatz von Terbuthylazin. Beachten Sie, dass diese Auflagen auch in WSG mit sog. ogL (= ordnungsgemäße LW) gelten, d.h. in Gebieten, in denen keine SchALVO Auflagen mehr beachtet werden müssen!
Zuckerrüben: Kontrollieren Sie ihre Bestände auf Blattlausbefall! Die Schadensschwelle liegt bei der Schwarzen Bohnenlaus momentan bei 30% und bei der Grünen Pfirsichblattlaus bei 10% befallenen Pflanzen. Beim Überschreiten der Schadensschwelle empfehlen wir in frühen Stadium Pirimor G, ab dem 6- Blattstadium bspw. Teppeki.
Feldränder: Um das Einschleppen von Unkrautsamen (v.a. von Trespen) von den Feldrändern zu reduzieren, sollten entsprechende Befallsflächen jetzt, noch vor deren Samenreife, gemulcht oder gemäht werden.