Zuckerrüben – Notfallzulassung Carnadine und Mospilan SG

Die beiden Insektizide Carnadine und Mospilan SG mit dem Wirkstoff Acetamiprid haben eine Notfallzulassung für die Anwendung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zucker- und Futterrüben, für 120 Tage bekommen. Für Carnadine gilt die Notfallzulassung vom 01. April bis zum 29. Juli und für Mospilan SG vom 30. März bis zum 27. Juli. Zum Schutz des Grundwassers gilt, neben weiteren NW-Auflagen, keine Anwendung auf Flächen auf denen in den letzten zwei Kalenderjahren Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Acetamiprid angewendet wurden. Dadurch, dass Teppeki erst ab BBCH 16 eingesetzt werden darf und Pirimor Granulat zum 30.04.2022 wegfällt, entsteht eine Lücke, die mit Hilfe dieser Notfallzulassungen geschlossen werden kann.

Weitere Informationen unter: https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/01_notfallzulassungen/Carnadine_Blattl%C3%A4use_Zuckerruebe_2022.html?nn=11031260 und https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/01_notfallzulassungen/Mospilan_SG_Blattlause_Zuckerruebe_2022.html?nn=11031260

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