Notfallzulassung für Coragen in Futtererbsen und Zuckerrüben

Das Produkt Coragen mit dem Wirkstoff Chlorantraniliprole bekam für die folgenden Schaderreger eine
Notfallzulassung:


Erbsenwickler in Futtererbsen:
Die Notfallzulassung gilt vom 19.05.2025 bis zum 15.09.2025 für 120 Tage. Die zugelassene Menge
ist auf 3750 l begrenzt, ausreichend für eine einmalige Behandlung (BBCH 39 - 75) auf 30.000 ha. Die
Aufwandmenge liegt bei 0,125 l/ha und die Wartezeit beträgt 14 Tage. Das Produkt ist als B4 eingestuft.


Zuckerrübenmotte in Zuckerrüben:
Die Notfallzulassung gilt vom 01.06.2025 bis zum 28.09.2025 für 120 Tage. Die zugelassene Menge
ist auf 11250 l begrenzt, ausreichend für 45.000 ha. Das Produkt darf zweimal im Abstand von mind.
10 Tagen angewendet werden, mit je einer Aufwandmenge von 0,125 l/ha. Eingesetzt werden darf
Coragen bei der Überschreitung der Bekämpfungsrichtwerte und ab BBCH 19 – 49. Die Wartezeit beträgt
28 Tage und das Produkt ist als B4 eingestuft.

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