Bodenbearbeitung bei Frost, was darf ich wo tun ?
Wo ist Bodenbearbeitung heute noch möglich, der Frost trägt nicht lange, es wird wärmer.
Wichtig sind dabei 2 Unterschiede, sind es Zwischenfrüchte für Greening oder Rote Gebiet oder sind es freiwillige Zwischenfrüchte im Grünen Gebiet bzw. Flächen im Roten Gebiet die nach dem 1.10 geerntet wurden ?
1) Greenig Zwischenfrüchte wie auch Zwischenfrüchte im Roten Gebiet wo die Frühjahrskultur gedüngt werden soll, dürfen erst ab dem 15.01.22 bearbeitet werden. Sonst liegt ein Verstoß vor. Mulchen oder Walzen sind aber möglich. In Regionen < 550 Meter Niederschlag (nördlich Linie Neustadt – Speyer) dürfen Zwischenfrucht Flächen bearbeitet, auch gegrubbert, gepflügt werden.
2) Freiwillig angelegte Zwischenfrüchte im "grünen Gebiet" bzw. Flächen im „Roten Gebiet“, die nach dem 1.10. geerntet wurden, können bearbeitet werden. Bearbeiten meint hier immer: Maßnahmen, die den Boden bewegen !
Wenn Ernte 2021 nach dem 01.10. erfolgte (Mais, Zuckerrüben) darf auch im roten Gebiet gepflügt werden. Dann aber die CCW2 Auflagen beachten: Pflügen ist auf CCW2 nur erlaubt zu Sommergetreide und Sommerraps in 2022, dann jedoch quer zum Hang.
Das Pflanzenbau Team aus Neustadt wünscht Ihnen und Ihren Familien ein schönes und gesundes Weihnachtsfest.