Glyphosatanwendung
Anwendung von Glyphosat im Ackerbau:
•zur Vorsaatbehandlung im Rahmen von Direkt- und Mulchsaatverfahren
•zur Vorsaat- und Stoppelbearbeitung auf erosionsgefährdeten Flächen
•zur Vorsaat- oder Stoppelbehandlung bei Vorhandensein perennierender Unkräuter auf Teilflächen
Anwendung von Glyphosat im Grünland:
•zur Erneuerung des Grünlandes (Teilflächen) bei Verunkrautung, die wirtschaftliche Nutzung zur Futtergewinnung unmöglich macht oder tiergesundheitlich bedenklich ist
•zur Vorbereitung der Einsaat auf erosionsgefährdeten Flächen
Verbotene Anwendungen von Glyphosat:
•zur Spätanwendung vor der Ernte
•in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten
•in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten
•in Haus- und Kleingärten (soweit zulassungstechnisch umsetzbar)
•auf Flächen für die Allgemeinheit (soweit zulassungstechnisch umsetzbar)