N-Bedarf im roten Gebiet planen
Nach der neuen Landesdüngeverordnung müssen Betriebe mit über 30 ha Ackerfläche im N-gefährdeten „roten“ Gebiet, (KIB siehe Geoboxviewer) je angefangene 100 Ackerfläche für jeweils eine Halm- und eine Blattfrucht vor der N-Düngung den im Boden pflanzenverfügbaren Stickstoff, in der Regel nach der Nmin-Methode, untersuchen lassen. Ausgenommen sind Rebflächen Grünland und Dauergrünland und Flächen mit mehrschnittiger Feldfutterbau sowie sonstige Flächen sofern dort weniger als 50 kg N/ha im Jahr gedüngt werden. Ersatzweise können Zuckerrüben-Betriebe, die bisher die EUF-Methode genutzt haben, diese auch weiterhin nutzen. Nur wenn der Nährstoffvergleich der letzten 3 Jahre einen Saldo von 35 kg N/ha nicht überschreitet, besteht keine Pflicht zur N-Bodenuntersuchung. In diesem Fall muss der Nährstoffvergleich allerdings der ADD unaufgefordert bis zum 31. März des Folgejahres vorgelegt werden. Fazit: Die meisten Betriebe dürften mehr als 30 ha Ackerfläche bewirtschaften und benötigen so 2 (bis 100 ha Ackerfläche) bzw. 4 N-Bodenuntersuchungen. Zu Sommer-Braugerste, Hafer und Kartoffeln genügt 0-60 cm, zu den anderen Kulturen 0-90 cm, jeweils in 30 cm-Schichten unterteilt. Nicht in jedem Fall ist eine Beprobung bis 90 cm möglich. Mit Hilfe des Geobox-Viewer können sie die durchwurzelbare Bodentiefe schlagspezifisch ermitteln. Wenn Sie keine EUF-Untersuchungen haben, planen Sie die Nmin-Probenahme rechtzeitig und setzen sich mit einem Bodenlabor in Verbindung. Interessierte Betriebe können sich auch mit dem DLR Westpfalz in Verbindung setzen (Herr Häußler: 06302/921622 oder Herr Werner: 06302/921625). Wir planen auch für dieses Jahr N-min Beprobungen mit der BOLAP. Aus Kostengründen ist unser Probenkontingent sehr begrenzt. Vor allem Landwirte die bereit sind Proben auf eigene Rechnung untersuchen zu lassen, können sich gerne melden.