Winterraps: Letztmalige Aussaat TMTD-gebeizten Saatguts
Zur Aussaat 2019 steht letztmalig die standardmäßige Beizkombination aus den fungiziden Wirkstoffen Thiram (TMTD) und Dimethomorph (DMM) zur Verfügung, die u.a. dem Befall mit zahlreichen samen- und bodenbürtigen Schadpilzen bis zum 4-Blatt-Stadium vorbeugen soll. Die Zulassung von PS-Mittel mit dem Wirkstoff Thiram wurde zum 30.1.2019 wiederrufen. (Abverkaufsfrist bis 30.7.2019, Aufbrauchsfrist bis 30.1.2020. Dies schließt die Aussaat von überlagertem Saatgut, auch in Kombination mit anderen Beizwirkstoffen, im kommenden Jahr aus. Zum Herbst 2020 werden neue fungizide Beizprodukte zur Verfügung stehen. Eine Alternative ist Scenic Gold das bereits in diesem Herbst für die Rapssorten aus dem Hause Dekalb zur Verfügung steht. Das Wirkungsspektrum der Beize mit den Wirkstoffen Fluoxastrobin und Fluopicolide umfasst alle wichtigen Auflaufkrankheiten und zusätzlich den Mehltau. Scenic Gold ist aktuell im europäischen Ausland (Polen) zugelassen. Nach EU-Verordnung (No.1107/2009, Art. 49) darf Saatgut, das in Ländern mit einer bestehenden Zulassung für Scenic Gold gebeizt wurde, in allen EU-Staaten verkauft und ausgesät werden.
Nach dem Wegfall der bienengefährlichen neonicotinoiden Wirkstoffe steht gegen den Befall mit Erdfloh-Arten und die Larven der Kleinen Kohlfliege keine wirksame Beize zur Verfügung. Einzelne Züchterhäuser bieten ein definiertes Sortenspektrum als Importware an, das zusätzlich mit der in Polen zugelassenen insektiziden Saatgutbeize Lumiposa 625 FS (Wirkstoff: Cyantraniliprole) ausgestattet ist. Das Wirkungsspektrum konzentriert sich vorrangig auf die Bekämpfung der Larven der Kleinen Kohlfliege (Delia radicum). Gegen den Erdfloh ist allenfalls eine Teilwirkung in der Auflaufphase des Rapses zu erwarten, sofern feuchte Bedingungen vorherrschen. In bundesweiten Versuchen erzielte das Produkt Lumiposa 625 FS eine gegenüber den bekannten Neonicotinoiden gleichwertige Wirkung auf die Kleine Kohlfliege. Das Produkt Lumiposa 625 FS hat keine Wirkung auf Blattläuse.
Bei der Verwendung von Lumiposabehandeltem Saatgut sollten gemäß der polnischen Zulassung in den Saatgutverpackungen enthaltene Stäube nicht in die Sägeräte gegeben werden und die eingesetzten Sägeräte sollen gewährleisten, dass Saatgut und Stäube in den Boden gelangen und keinesfalls in die Luft emittieren. Diese Anforderungen werden von den in der JKI-Liste aufgeführten Sägeräten erfüllt (siehe "Liste der abdriftminderndenSägeräte"). Bei der Aussaat von Lumiposa-Saatgut solldie Windgeschwindigkeiten 5 m/s nicht übersteigen. Befinden sich im Radius von 60 m um die zur Aussaat vorgesehenen Flächen Bienenstände, rät das BVL den Betriebsleitern betroffene Imker mind. 48 Stunden vor der Saat in Kenntnis zu setzen.