Glyphosat - Sikkation nicht mehr erlaubt!
Aufgrund der durchwachsenen Witterungsbedingungen in den letzten Tagen und Wochen konnte noch nicht das gesamte Getreide geerntet werden. Mit voranschreitender Zeit lässt die Herbizidwirkung aus dem vergangenen Herbst bzw. aus diesem Frühjahr nach und es können aktuell vermehrt typische Unkräuter (Kamille, Kornblume, Klatschmohn, Disteln) und Ungräser (Ackerfuchsschwanz) in Getreide- und Rapsbeständen gefunden werden. Auch wenn auf einzelnen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln noch das Einsatzgebiet „Sikkation“ steht, ist diese Art der Anwendung seit der letzten größeren Änderung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung (schon seit 2021) nicht mehr zulässig, d. h. es gilt ein Verbot der Spätanwendung vor der Ernte! Es gibt hiervon auch keinen Ausnahmetatbestand!
Zu den geltenden bekannten Einschränkungen zählt auch das Verbot Glyphosat-haltiger Pflanzenschutzmittel zur Sikkation. Trotz verunkrauteter Getreide- und Rapsbestände sowie Zwiewuchs gibt keine Ausnahmen vom Verbot der Sikkation mit Glyphosat!