Integrierter Pflanzenschutz

Die Produktion von pflanzlichen Erzeugnissen nach den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes (IPS) ist ein bedeutendes Instrument, um gesundes vermarktungsfähiges Erntegut zu produzieren, ohne den Naturhaushalt dabei unnötig zu belasten. § 3 des Pflanzenschutzgesetzes verpflichtet uns zur Einhaltung der „Guten fachlichen Praxis“ und damit zur Umsetzung des IPS. Nachfolgend finden Sie die Broschüre „Die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes“, in der Verfahren und Methoden des IPS nachgelesen werden können. Unter der Broschüre befindet sich ein Fragebogen, mit Hilfe dessen sich jeder selbst überprüfen kann, inwieweit man bereits nach den Grundsätzen des IPS arbeitet. Wir empfehlen die Umsetzung des IPS ernst zu nehmen, da die Einhaltung dessen zukünftig Voraussetzung für die Auszahlung von EU-Geldern werden könnte.

 

Maximilian Skor

TLLLR
Ref. Pflanzenschutz u. Saatgut
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