Kernpunkte der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV)
Die geänderte Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung enthält strengere Vorgaben zur Anwendung von PSM (Pflanzenschutzmitteln). Insbesondere wird hier der Einsatz des Wirkstoffes Glyphosat, aber auch die Anwendung von PSM in Schutzgebieten des Naturschutzes und an Gewässern stark reglementiert. Die untenstehenden Dokumente erklären die Änderungen nochmal detailliert und geben Antwort auf häufig gestellte Fragen zur PflSchAnwV.
Viele Thüringer Flächen liegen in Schutzgebieten, oder grenzen an zu schützende Objekte (z.B. Gewässer) an. Landwirte sollten sich deshalb genau über eine Betroffenheit informieren. Hierfür kann das kostenlose Internetportal Thüringen Viewer verwendet werden. Insbesondere in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten und Schutzgebieten des Naturschutzes gibt es erhebliche Einschränkungen, was den PSM-Einsatz angeht. Der Pflanzenschutzdienst empfiehlt, über die gesetzlich geforderten Aufzeichnungspflichten hinaus, weitere Aufzeichnungen zum Einsatz von PSM in den o. g. zulässigen Fällen zu führen, um bei einer Kontrolle die Rechtmäßigkeit der Anwendung nachweisen zu können.