Ausnahmen für amtliche Tests, für wissenschaftliche Zwecke oder für Bildungszwecke, Versuche, Sortenauslese bzw. Züchtungsvorhaben

Für Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse, sonstige Gegenstände oder Schädlinge im Sinne des Art. 2 Delegierten Verordnung (EU) 2019/829 besteht ein Verbringungsverbot innerhalb der EU bzw. in ein Schutzgebiet der EU. Betroffen vom Einfuhrverbot/Verbringungsverbot sind insbesondere Pflanzenschädlinge und Erden. 

Bevor eine Verbringung und damit verbundene bestimmte Arbeiten mit diesem spezifiziertem Material möglich sind, muss ein Antrag auf Benennung als Quarantänestation / geschlossene Anlage gestellt werden. Weiterhin benötigt wird eine Genehmigung und Ermächtigung gemäß Artikel 5 ff. Verordnung (EU) 2019/829, die Sie bei unserer Behörde beantragen können.

Pflanzengesundheit

TLLLR
Ref. Pflanzenschutz u. Saatgut
99090 Erfurt
Kühnhäuser Straße 101
Tel.: 0361 574 198 124
Fax: 0361 574 198 140