Erfassung des Zuflugs der Schilf-Glasflügelzikade auf Kartoffelflächen

Schilf-Glasflügelzikaden übertragen die bakteriellen Erreger Candidatus Phytoplasma solani und Candidatus Arsenoponus phytopathogenicus, die die Bakterielle Kartoffelknollenwelke auslösen. Biologie und Mobilität des Vektors setzen dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Grenzen, da der Zikaden-Zuflug in mehreren Wellen über die gesamte Vegetationsperiode erfolgt, die Übertragung der bakteriellen Erreger sehr schnell stattfinden kann und sich das Wirtspflanzenspektrum stetig ausweitet. Die hier dargestellten Befallserhebungen dienen dazu, die regionalen Flughöhepunkte zu bestimmen.

Sie sehen Daten aus den Bundesländern, die einer Veröffentlichung der Erhebungen zugestimmt haben. Detaillierte Ergebnisse können Sie grundsätzlich nur aus den Ländern abrufen, für die Sie die erforderlichen Rechte besitzen.

Bitte beachten: Alle im Rahmen der Notfallzulassungen zugelassenen und weiter unten aufgelisteten Insektizide dürfen nur nach vorherigem amtlichen Warndienstaufruf des zuständigen Pflanzenschutzdienstes angewendet werden!

Notfallzulassungen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 23. April 2025 auf Grundlage des Artikels 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung nach umfangreicher und sorgfältiger Prüfung für mehrere regulär zugelassene Pflanzenschutzmittel weitere Anwendungsgebiete für einen Zeitraum von 120 Tagen zugelassen. Diese Notfallzulassungen sind ein Baustein im Rahmen der abgestimmten Strategien zur Bekämpfung von Glasflügelzikaden als Überträger zweier bakterieller Krankheitserreger.

 

Produkt

Wirkstoff

Zeitraum

zugelassene Menge

zugelassene Fläche

Carnadine 200Acetamiprid01.05. - 28.08.202537.000 Liter35.000 ha
Mospilan SGAcetamiprid23.04. - 20.08.20258.750 kg35.000 ha
DanjiriAcetamiprid02.05. - 29.08.20258.750 kg35.000 ha
SIVANTO primeFlupyradifurone02.05. - 29.08.202515.000 Liter30.000 ha
Karate Zeonlambda-Cyhalothrin02.05. - 29.08.20252.250 Liter30.000 ha
Kaiso Sorbielambda-Cyhalothrin01.05. - 28.08.20253.000 kg20.000 ha
Decis forteDeltamethrin02.05. - 29.08.20251.000 Liter20.000 ha
Sumicidin Alpha ESEsfenvalerat20.05. - 16.09.20256.000 Liter20.000 ha

 

Aktuell sind im Anbau von Kartoffeln zur Bekämpfung von Glasflügelzikaden als Überträger bakterieller Krankheitserreger keine Pflanzenschutzmittel regulär zugelassen. Für eine nachhaltige Bekämpfung dieser Insekten sind mehrere Notfallzulassungen mit unterschiedlichen Wirkstoffen und Wirkungsmechanismen notwendig.

Zum Schutz des Naturhaushalts, der Bienen sowie der Gesundheit von Anwendern, Arbeitern, Anwohnern und Umstehenden wurden diese Notfallzulassungen mit zusätzlichen Risikominderungsauflagen versehen. Hierzu gehören unter anderem Mindestabstände und die Ausbringung mit verlustmindernder Technik.

Alle im Rahmen dieser Notfallzulassungen zugelassenen Mittel dürfen nur nach vorherigem amtlichen Warndienstaufruf der zuständigen Pflanzenschutzdienste angewendet werden. Diese Warndienstaufrufe basieren auf den dargestellten Monitoringdaten, die flächendeckend erhoben werden.