Notfallzulassungen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 31. März 2025 auf Grundlage des Artikels 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung nach umfangreicher und sorgfältiger Prüfung für mehrere regulär zugelassene Pflanzenschutzmittel weitere Anwendungsgebiete für einen Zeitraum von 120 Tagen zugelassen. Diese Notfallzulassungen sind ein Baustein im Rahmen der abgestimmten Strategien zur Bekämpfung von Glasflügelzikaden als Überträger zweier bakterieller Krankheitserreger.
Produkt | Wirkstoff | Zeitraum | zugelassene Menge | zugelassene Fläche |
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Carnadine 200 | Acetamiprid | 31.03. - 28.07.2025 | 6.875 Liter | 27.500 ha |
Mospilan SG | Acetamiprid | 31.03 - 28.07.2025 | 6.875 kg | 27.500 ha |
Danjiri | Acetamiprid | 01.04. - 29.07.2025 | 6.875 kg | 27.500 ha |
SIVANTO prime | Flupyradifurone | 15.04. - 12.08.2025 | 14.500 Liter | 58.000 ha |
Karate Zeon | lambda-Cyhalothrin | 01.04. - 29.07.2025 | 5.700 Liter | 38.000 ha |
Kaiso Sorbie | lambda-Cyhalothrin | 01.04. - 29.07.2025 | 5.700 kg | 38.000 ha |
Decis forte | Deltamethrin | 01.04. - 29.07.2025 | 2.850 Liter | 38.000 ha |
Aktuell sind im Zuckerrübenanbau zur Bekämpfung von Glasflügelzikaden als Überträger bakterieller Krankheitserreger keine Pflanzenschutzmittel regulär zugelassen. Für eine ausreichende Bekämpfung dieser Insekten sind mehrere Notfallzulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit unterschiedlichen Wirkstoffen und Wirkungsmechanismen notwendig, um eine nachhaltige Bekämpfung sicherstellen zu können.
In enger Absprache mit den Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer wurde je nach Befallsintensität ein Konzept abgestimmt, um bedarfsgerecht auf diese neuartige Befallsssituation reagieren zu können. Die Flächenangaben wurden zuvor von den Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer ermittelt und zusammengestellt.
Alle im Rahmen dieser Notfallzulassungen zugelassenen Mittel dürfen nur nach vorherigem amtlichen Warndienstaufruf der zuständigen Behörden angewendet werden. Diese Warndienstaufrufe basieren auf den dargestellten Monitoringdaten, die flächendeckend erhoben werden.
Zum Schutz des Naturhaushalts, der Bienen sowie der Gesundheit von Anwendern, Arbeitern, Anwohnern und Umstehenden wurden diese Notfallzulassungen mit zusätzlichen Risikominderungsauflagen versehen. Hierzu gehören unter anderem Mindestabstände und die Ausbringung mit verlustmindernder Technik.