Erfassung des Zuflugs der Schilf-Glasflügelzikade auf Zuckerrübenflächen

Schilf-Glasflügelzikaden übertragen die bakteriellen Erreger Candidatus Phytoplasma solani und Candidatus Arsenoponus phytopathogenicus, die die beiden Krankheiten Stolbur und „Syndrome Basses Richesses“ (SBR) auslösen. Biologie und Mobilität des Vektors setzen dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Grenzen, da der Zikaden-Zuflug in mehreren Wellen über die gesamte Vegetationsperiode erfolgt, die Übertragung der bakteriellen Erreger sehr schnell stattfinden kann und sich das Wirtspflanzenspektrum stetig ausweitet. Die hier dargestellten Befallserhebungen dienen dazu, die regionalen Flughöhepunkte zu bestimmen.

Die Befallserhebungen starten am 12. Mai 2025. Sobald erste Daten vorliegen, werden sie hier angezeigt und wöchentlich aktualisiert.

Notfallzulassungen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 31. März 2025 auf Grundlage des Artikels 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung nach umfangreicher und sorgfältiger Prüfung für mehrere regulär zugelassene Pflanzenschutzmittel weitere Anwendungsgebiete für einen Zeitraum von 120 Tagen zugelassen. Diese Notfallzulassungen sind ein Baustein im Rahmen der abgestimmten Strategien zur Bekämpfung von Glasflügelzikaden als Überträger zweier bakterieller Krankheitserreger.

 

Produkt

Wirkstoff

Zeitraum

zugelassene Menge

zugelassene Fläche

Carnadine 200

Acetamiprid

31.03. - 28.07.2025

6.875 Liter

27.500 ha

Mospilan SG

Acetamiprid

31.03 - 28.07.2025

6.875 kg

27.500 ha

Danjiri

Acetamiprid

01.04. - 29.07.2025

6.875 kg

27.500 ha

SIVANTO prime

Flupyradifurone

15.04. - 12.08.2025

14.500 Liter

58.000 ha

Karate Zeon

lambda-Cyhalothrin

01.04. - 29.07.2025

5.700 Liter

38.000 ha

Kaiso Sorbie

lambda-Cyhalothrin

01.04. - 29.07.2025

5.700 kg

38.000 ha

Decis forte

Deltamethrin

01.04. - 29.07.2025

2.850 Liter

38.000 ha

 

Aktuell sind im Zuckerrübenanbau zur Bekämpfung von Glasflügelzikaden als Überträger bakterieller Krankheitserreger keine Pflanzenschutzmittel regulär zugelassen. Für eine ausreichende Bekämpfung dieser Insekten sind mehrere Notfallzulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit unterschiedlichen Wirkstoffen und Wirkungsmechanismen notwendig, um eine nachhaltige Bekämpfung sicherstellen zu können.

In enger Absprache mit den Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer wurde je nach Befallsintensität ein Konzept abgestimmt, um bedarfsgerecht auf diese neuartige Befallsssituation reagieren zu können. Die Flächenangaben wurden zuvor von den Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer ermittelt und zusammengestellt.

Alle im Rahmen dieser Notfallzulassungen zugelassenen Mittel dürfen nur nach vorherigem amtlichen Warndienstaufruf der zuständigen Behörden angewendet werden. Diese Warndienstaufrufe basieren auf den dargestellten Monitoringdaten, die flächendeckend erhoben werden.

Zum Schutz des Naturhaushalts, der Bienen sowie der Gesundheit von Anwendern, Arbeitern, Anwohnern und Umstehenden wurden diese Notfallzulassungen mit zusätzlichen Risikominderungsauflagen versehen. Hierzu gehören unter anderem Mindestabstände und die Ausbringung mit verlustmindernder Technik.