PSMDok
Die Online-Plattform PSM-DOK bietet agrarwirtschaftlichen Betrieben und Dienstleistern die Möglichkeit der elektronischen und maschinenlesbaren Pflanzenschutzdokumentation.
Ab dem 01.01.2026 müssen alle PSM-Anwendungen vollständig und umfassend dokumentiert werden. Die elektronische, maschinenlesbare Form wird erst ab dem 01.01.2027 verbindlich. Ungeachtet der Fristverlängerung bis zum 1. Januar 2027 empfiehlt es sich jedoch, sich frühzeitig mit der elektronischen Dokumentation von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen auseinanderzusetzen!
PSM-DOK ist ein Zusatzangebot vom Pflanzenschutz-Informationssystem "PS Info" und wird angeboten von den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
PSM-DOK ersetzt keine kommerziellen Schlagkarteien, sondern ist ein Angebot für Landwirte, die bislang nur handschriftlichen aufzeichnen und weiterhin keine Schlagkartei erwerben möchten. Es handelt sich dabei nicht um eine zentrale Datenbank, die Anwendungsdaten werden lokal beim Anwender gespeichert und müssen lediglich wie bislang der zuständigen Behörde auf Anfrage (z.B. Fachrechtskontrolle) zur Verfügung gestellt werden.