Empfohlene Bekämpfungsrichtwerte (100 Blatt-Rupfmethode):
- bis zum 31. Juli: 5 Prozent befallene Blätter
- bis zum 15. August: 15 Prozent befallene Blätter
- nach dem 15. August: 45 Prozent befallene Blätter
- für eine evtl. Zweitbehandlung: 45 Prozent befallene Blätter
Zusätzlich zu diesem Bekämpfungsrichtwert auf Basis der Befallshäuigkeit wird zur Terminierung von Folgebehandlungen eine ertragsorientierte Bekämpfungsschwelle angezeigt. Sie stützt sich auf den täglich berechneten Infektionsdruckindex (IPI). Durch Korrelation des IPI mit gemessenen Ertragsdaten wurde ein Zusammenhang zwischen dem witterungs- und schlagdatenbasierten Infektionsdruck und dem Bereinigten Zuckerertrag ermittelt, der sich in Form einer Infektionsindexschwelle definieren lässt. Sie entspricht umgerechnet einem Verlust des potentiellen BZE in Höhe von einem Prozent. Mit dem neuen Schwellenwert wird angestrebt, den rel. BZE-Verlust bei bis zu drei Behandlungen auf ein Niveau von zwei Prozent zu begrenzen.