Pflanzenschutzmittel – Änderungsbescheid für eine Zulassung für Notfallsituationen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 09.01.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Produkt Apron XL mit dem Wirkstoff Metalaxyl-M die Änderung des Zulassungszeitraumes für die Produktion und die innergemeinschaftliche Verbringung von Saatgut mitgeteilt.
Nach der Änderung im Abschnitt A des vorangegangenen Bescheides wird für den Absatz II. und III. der Zulassungszeitraum wie folgt angepasst.
- II. Zur Produktion von Saatgut in der Zeit vom 21. Dezember 2022 bis zum 19. April 2023, das ausschließlich für die innergemeinschaftliche Verbringung in andere Mitgliedstaaten vorgesehen ist, die ihrerseits Notfallzulassungen oder Genehmigungen zur Verwendung des gebeizten Saatgutes erteilt haben.
- III. Zur innergemeinschaftlichen Verbringung von gebeiztem Saatgut aus Italien und den Niederlanden nach Deutschland in der Zeit vom 21. Dezember 2022 bis zum 19. April 2023.
Achtung: Sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen müssen zwingend beachtet werden! Weitere, detaillierte Angaben zur sachgerechten Anwendung, Aufwandmenge, sonstige Kennzeichnungsauflagen und Wartezeit sind den entsprechenden Packungsbeilagen zu entnehmen. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.