Pflanzenschutzmittel – Zulassung für Notfallsituationen nach Artikel 53
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 16.01.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Minecto One (Wirkstoff: Cyantraniliprole) gegen den Apfelblütenstecher in Apfel vom 15. Februar bis zum 13. Juni 2023 zugelassen.
Minecto One kann nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf (nach dem Einwandern der Käfer in die Obstanlagen vor Eiablagebeginn) mit 0,0625 kg/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe (maximal 0,125 kg/ha, 2 m Kronenhöhe) gespritzt oder gesprüht werden. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: F.
Achtung: Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Die Anwendung auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern darf nur mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Zudem sind folgende Abstände einzuhalten: 90%-30m, 95%-20m (NW607-1). In Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten sowie in sonstigen von der zuständigen Behörde zum Schutz des Grundwassers abgegrenzten Gebieten ist die Anwendung dieses Mittels verboten (NG300). Zum Schutz des Grundwassers dürfen keine zusätzlichen Anwendungen von Mitteln mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres erfolgen (NG364). Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.