Ackerbau – Unkrautbekämpfung in Ackerbohne und Futtererbse
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 22.03.2023
Die Unkrautbekämpfung in Ackerbohne und Futtererbse ist nur nach der Saat bis vor dem Auflaufen möglich. Dafür geeignete Herbizide sind im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2023“ in Tabelle 30 auf den Seiten 66 und 67 zusammengestellt. Auf Äckern in Schutzgebieten (FFH-, Vogelschutz-, Landschaftsschutzgebieten u.a.) ist zur Beurteilung der Behandlungsnotwendigkeit ein markiertes Spritzfenster (Maßnahmenblatt A 8.1 Erfolgskontrolle; https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz) pro Bewirtschaftungseinheit anzulegen. Das Spritzfenster soll eine Länge von mindestens 10 Metern und eine Breite von mindestens 2 Teilbreiten des Spritzbalkens (mindestens 5 Meter) haben und in einem Abstand von mindestens 10 Metern zum Feldrand liegen.